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Eigenverbrauch wird ausgeweitet

Die Umsetzung der EU-Richtlinie Nr. 2018/2001 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen bringt einige Neuerungen im Strommarkt mit sich.

Die EU-Richtlinie Nr. 2001 aus dem Jahre 2018 (RED II) setzt sich zum Ziel, den Anteil erneuerbarer Energie im Strommix der EU bis 2030 auf 32 Prozent zu erhöhen. Angesichts der Notwendigkeit, unsere Energieunabhängigkeit von fossilen Brennstoffen weiter zu erhöhen, schlug die Europäische Kommission vor, dieses Ziel bis 2030 auf 45 Prozent anzuheben. Für das Erreichen dieser ambitionierten Ziele ist der weitere Ausbau von Produktionsanlagen für erneuerbare Energie notwendig.

Für den Bereich Landwirtschaft wird dieser Ausbau mit der PNRR-Maßnahme „Parco Agrisolare“ unterstützt. Damit werden Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von 6 bis 1.000 kWp pro Anlage und Antragssteller, die auf den Dächern von landwirtschaftlichen Gebäuden installiert werden, gefördert. Stromspeichersysteme, Ladesäulen und Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz sind im Zusammenhang mit einer PV-Anlage ebenfalls förderfähig (z. B. Asbestsanierung, Wärmedämmung und Dachlüftungssysteme). Diese Anlagen müssen auf den jährlichen Eigenverbrauch des Betriebes ausgelegt werden, um den maximalen Fördersatz von 80 Prozent zu nutzen. Für Anlagen, die diesen berechneten Anteil überschreiten, wird der Fördersatz reduziert.

Photovoltaikanlagen haben ihre Leistungsspitzen im Sommer und zur Mittagszeit. Ein Teil der produzierten Energie wird vom Betrieb direkt verbraucht, wodurch der Stromzukauf verringert und Stromkosten gespart werden. Die restliche Energie wird in das lokale Stromnetz eingespeist und zu Strommarktpreisen verkauft. Damit diese überschüssige Energie nicht über weite Strecken transportiert werden muss, was einen weiteren Ausbau der Stromnetze erfordern würde, wird der lokale Verbrauch gefördert. Die Regulierungsbehörde für Energie (ARERA) hat dazu den Beschluss „Testo Integrato dell’Autoconsumo Diffuso“ (TIAD) gefasst, mit dem die Bestimmungen der Gesetzesdekrete 199/21 und 210/21 in Bezug auf die Gemeinschaften für erneuerbare Energien und des verteilten Eigenverbrauchs geregelt werden. Der Beschluss sieht vor, das Prinzip des Eigenverbrauchs auch auf Verbraucher im lokalen Umfeld auszuweiten und nicht mehr nur auf den Standort des Betreibers einer PV-Anlage zu beschränken.

Chancen für Genossenschaften

Betrieben mit einem hohen Energieverbrauch eröffnet sich dadurch die Möglichkeit, ihren Eigenverbrauch auf Anlagen auszuweiten, die nicht auf den eigenen Dächern aufgebaut sind. Landwirtschaftliche Genossenschaften, die bereits PV-Anlagen auf ihren Dächern betreiben und kein weiteres Ausbaupotential mehr haben, können eine Vereinbarung mit ihren Mitgliedern für den überschüssigen Strom treffen und dadurch die Netzkosten verringern. Der Gesetzgeber sieht für die Nutzung erneuerbarer Quellen mit einer Leistung bis 1 MW und im Einzugsbereich einer Primärkabine eine Förderung vor, wobei diese Limitierung für landwirtschaftliche Betriebe nicht gelten soll. Das endgültige Dekret und die technischen Richtlinien sind noch ausständig.

Nachdem nun die Fördermöglichkeit des „Parco Agrisolare“gegeben ist, bietet es sich an, die lokalen Produktionsanlagen maximal auszubauen. Die Energie dieser Anlagen, die ins Netz eingespeist wird, kann in Zukunft die Basis für den Eigenverbrauch auf Distanz der Landwirtschaftlichen Genossenschaft bilden. Die Mitglieder können dadurch von einem gesicherten Stromabnahmepreis profitieren und die Genossenschaft von einem Beitrag bei den Transportkosten im Stromzukauf, was wiederum allen Mitgliedern zugutekommt.

Eine weitere Form des Zusammenschlusses von Produzenten erneuerbarer Energie und Verbrauchern sind Energiegemeinschaften. Gefördert wird dabei die geteilte Energie, jener Teil, der zeitgleich produziert, ins Netz eingespeist und lokal verbraucht wird. Auch hierfür ist das abschließende Dekret noch ausständig. Sobald die technischen Bedingungen bekannt sind, können wirtschaftliche Überlegungen angestellt werden, um für die Genossenschaften und ihre Mitglieder die Förderungen bestmöglich zu nutzen. Der Raiffeisenverband bietet weiterführende Beratungen zum Thema an.

Autor: Günther Schweigkofler, Mitgliederbetreuer beim Raiffeisenverband Südtirol

Für weitere Informationen:

Raiffeisenverband Südtirol