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2021: Änderungen bei Stromverträgen

Das Ende des geschützten Grundversorgungsdienst für Strom ist schon länger absehbar. In diesem Jahr wird der Übergang zum freien Markt endgültig vollzogen. In einer Übergangsphase können sich Klein- und Mittelunternehmen noch bis zum 30. Juni 2021 und Haushaltskunden bis Ende des Jahres 2021 für einen bestimmten Anbieter entscheiden.

Im Jahr 2021 wird der Übergang vom geschützten Grundversorgungsdienst zum freien Markt vollzogen. Für Klein- und Mittelunternehmen läuft die Übergangszeit am 30. Juni 2021, für Haushaltskunden Ende des Jahres 2021 aus. Alle Stromkunden sind daher gut beraten, ihren Stromvertrag, bzw. die Stromrechnungen zu kontrollieren und zu prüfen, ob sie Anbieter wechseln möchten und welcher Anbieter künftig ihren Strom liefern soll. Die Mitglieder und Kunden von Stromgenossenschaften sind dabei nicht betroffen.

Kleine und Mittlere Unternehmen mit einer Vertragsleistung über 15 kW, die im ersten Halbjahr 2021 keinen Anbieter ihrer Wahl wählen, werden ab 01.07.2021 automatisch einem Energieanbieter zugeordnet, der diese Verträge ersteigern kann. Dies gilt auch für Kleinstunternehmen oder Privatkunden, die bis Ende des Jahres ihre Wahl eines Energieanbieters noch nicht getroffen haben.

Wer Fragen zum Stromvertrag oder dem Anbieterwechsel hat, kann sich an den Raiffeisenverband Südtirol wenden. Günther Schweigkofler ist Berater in Energiefragen beim Raiffeisenverband und betont dass der Wechsel in den freien Markt jederzeit und ohne Unterbrechung der Stromlieferung vollzogen werden kann. Für die Mitglieder des Raiffeisenverbandes Südtirol verweist er auf die vorteilhaften Konditionen des Rahmenvertrages mit Alperia: "Unsere Mitglieder profitieren nicht nur vom Rahmenvertrag, sie leisten außerdem einen wertvollen Beitrag zur Nachhaltigkeit, weil sie sich für grüne Energie aus Wasserkraft entscheiden."

Günther Schweigkofler guenther.schweigkofler(at)raiffeisenverband.it