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Abkommen zu Erfolgs- und Produktivitätsprämien

Die Genossenschaftsverbände und die Gewerkschaften haben ein Gewerkschaftsabkommen zur Erfolgs- und Produktivitätsprämie geschlossen.

Mitte September haben die lokalen Genossenschaftsverbände und die Gewerkschaften im Raiffeisenhaus Bozen ein Rahmenabkommen zur Anwendung der Ersatzsteuer im Ausmaß von 10% auf Erfolgs- und Produktivitätsprämien unterzeichnet.

Das neue Abkommen ermöglicht es allen Genossenschaften und Unternehmen, die dem Raiffeisenverband Südtirol angeschlossen sind, ihren Mitarbeitern Erfolgs- und Produktivitätsprämien unter Anwendung der Ersatzsteuer auszuzahlen, ohne dafür ein zusätzliches kollektives Abkommen auf zweiter Verhandlungsebene abzuschließen.

Voraussetzung ist, dass entsprechende Anwendungskriterien und Kriterien zur Messbarkeit und Überprüfung erfüllt werden. Solche  Kriterien bilden beispielsweise die Produktionssteigerung, die Einsparung von Produktionsmitteln sowie die Verbesserung der Produktqualität und der Prozesse durch die Reorganisation der Arbeitszeiten oder durch flexible Arbeitszeitmodelle.

Die Erfolgs- und Produktivitätsprämien können auch in Form von betrieblichen Sozialmaßnahmen ausbezahlt werden, beispielsweise als Leistungen für Erziehung, Aus- und Weiterbildung, sozialen Beistand oder gesundheitliche Betreuung.
Ein paritätisches Komitee soll künftig die Anwendungskriterien und die Kriterien zur Messbarkeit, die für die Erfolgs- und Produktivitätsprämien angewandt werden, begutachten.