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Änderungsantrag zur Reform der Genossenschaftsbanken genehmigt

Heute früh (23. November) wurde in der Finanzkommission des Senates im Rahmen der Umwandlung des Gesetzesdekretes Nr. 119/2018 der Änderungsantrag zur Reform der Genossenschaftsbanken genehmigt. Für die Südtiroler Raiffeisenkassen gibt es nun eine Alternative zum verpflichtenden Beitritt zu einer Bankengruppe.

Am 23. November wurde in der Finanzkommission des Senates im Rahmen der Umwandlung des Gesetzesdekretes Nr. 119/2018 der Änderungsantrag zur Reform der Genossenschaftsbanken genehmigt. Damit haben die Südtiroler Raiffeisenkassen die Möglichkeit, sich alternativ zum verpflichtenden Beitritt zu einer Bankengruppe, zu einem Haftungsverbund - ähnlich wie in Österreich und Deutschland - zusammenzuschließen. 

Der Raiffeisenverband rechnet damit dass am Dienstag, den 27. November 2018, im Plenum des Senates die Endabstimmung zum Gesetzesdekret erfolgt. Sollte dieses in der bestehenden Form genehmigt werden, gehen die Verbandsspitze davon aus, dass der Gesetzestext als definitiv gilt. In der bevorstehenden Diskussion in der Abgeordnetenkammer werden keine Abänderungen erwartet.

Das institutsbezogene Sicherungssystem (IPS) 

Der Haftungsverbund (das sogenannte institutsbezogene Sicherungssystem, kurz IPS), ist ein alternatives Organisationsmodell zwischen Kreditinstituten. Der Vertrag verpflichtet die Banken, sich im Falle von Krisen gegenseitig finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen. Zwar sieht der Haftungsvertrag klare Kriterien und Beschlussinstanzen für die Risikosteuerung vor, diese gestalten sich aber nicht gleichermaßen weitreichend wie in einer konsolidierten Bankengruppe.

Bei einer Informationstagung für Obleute und Direktoren der Raiffeisenkassen, Ende Oktober, stellten der italienische Ökonom und Präsident des Centro Europa Ricerche (CER) Vladimiro Giacchè sowie Carlo Milani vom gleichnamigen Institut eine Studie vor, welche die Unterschiede zwischen einem IPS und einer Genossenschaftlichen Bankengruppe beleuchtet.

Die Studie analysiert die Vorteile, welche das europäische Bankenregelwerk den beiden Organisationsmodellen bietet. Insbesondere werden die Auswirkungen auf die Eigenmittelanforderungen sowie die Erfordernisse an die Aufsicht, die Bankenabwicklung und die Einlagensicherung betrachtet.

Vladimiro Giacchè betonte die Bedeutung der institutsbezogenen Sicherungssysteme. Immerhin nehmen rund 50 Prozent der Kreditinstitute im Euroraum an einem IPS teil. Und IPS-Banken stellen einen Anteil von 10 Prozent der Aktiva des Euro-Bankensystems dar. Der Ökonom kam bei der Tagung zum Schluss, dass ein IPS dem Bankenverbund der Raiffeisenkassen beträchtliche wirtschaftliche und organisatorische Vorteile bieten könnte.