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Aus für Überbringer-Sparbuch

Seit dem 4. Juli dürfen Banken und die Post keine Überbringer-Sparbücher mehr ausgeben.

Überbringer-Sparbücher sind dem Gesetzgeber schon länger ein Dorn im Auge, weil die Nachverfolgbarkeit des Geldes nicht gegeben ist. Nun hat der Gesetzgeber diesem Umstand einen Riegel vorgeschoben. Seit gestern (4. Juli) dürfen Banken und die Post nur mehr Inhaber-Sparbücher, aber keine Überbringer-Sparbücher mehr ausgeben.

Inhaber von Überbringer-Sparbücher haben bis zum 31. Dezember 2018 Zeit, diese in Inhaber-Sparbücher umzuwandeln. Wer das nicht tut, muss mit hohen Strafen rechnen.