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Autonome Landesgruppe für die Raiffeisenkassen: einen wichtigen Schritt näher

Nach der Verabschiedung der Reform der Genossenschaftsbanken und des Südtirol-Passus durch die Abgeordnetenkammer steht nun noch das Plazet des Senats aus.

Mit 351 Ja- und 180 Gegenstimmen hat die römische Abgeordnetenkammer am 23. März die Reform der italienischen Genossenschaftsbanken verabschiedet. Die Regierung hatte die Abstimmung mit der Vertrauensfrage verknüpft. Im Gesetz enthalten ist auch die Sonderbestimmung für die Südtiroler Raiffeisenkassen zur Gründung einer autonomen Bankengruppe und damit auch zur Wahrung ihrer über 125-jährigen Autonomie. Der entsprechende Passus wurde zuvor von der Finanzkommission der Regierung genehmigt.

Abstimmung im Senat innerhalb 14. April

„Mit der Verabschiedung der Reform in der Abgeordnetenkammer sind wir einen wichtigen Schritt weiter“, sagt Verbandsobmann Herbert Von Leon. Wie berichtet, hatte die Regierung Renzi den Passus zur Bildung einer eigenen Raiffeisen-Bankengruppe aus dem Gesetzesdekret am Aschermittwoch überraschend gestrichen. Auch im neu formulierten und am 15. Februar im Amtsblatt der Republik veröffentlichten Gesetzesdekret fehlte der Südtirol-Passus erneut. Somit blieb für die Raiffeisenkassen nur noch die Möglichkeit, den Passus im Rahmen der Umwandlung des Gesetzesdekrets in ein Gesetz, also über den Parlamentsweg, wieder einfügen zu lassen. Nun muss  das Gesetzesdekret innerhalb 14. April noch durch den Senat, bevor die Raiffeisen-Landesgruppe definitiv gesichert ist.

Umsetzung innerhalb 18 Monaten

Zu den Voraussetzungen, eine eigene Bankengruppe bilden zu können, gehört u. a., dass die  Banken ihren Sitz in Südtirol haben und ihre Tätigkeit innerhalb der Landesgrenzen ausüben müssen. Angeführt werden muss die autonome Landesgruppe von einer Aktiengesellschaft oder einer Genossenschaftsbank auf Aktien mit beschränkter Haftung. Während für die staatsweite Holding der Genossenschaftsbanken das Eigenkapital bereits auf mindestens 1 Mrd. Euro fixiert scheint, muss dies für lokale Bankengruppen erst noch von der Banca d’Italia festgelegt werden. Umgesetzt werden muss die eigene Landesgruppe innerhalb von 18 Monaten nach dem Erlass der Durchführungsbestimmungen, die von der Banca d’Italia im Einklang mit dem Wirtschaftsministerium erstellt werden.

Mutualitätsprinzip gewahrt

Durch die Möglichkeit der aktiven Mitgestaltung der von der Regierung Renzi auferlegten Reform durch den "Credito Cooperativo" kann der Sektor der italienischen Genossenschaftsbanken für die Anforderungen der Europäischen Bankenunion gerüstet werden, betonte Federcasse-Präsident Alessandro Azzi. Dies ohne die spezifischen Besonderheiten der Genossenschaftsbanken - wie beispielsweise das genossenschaftliche Mutualitätsprinzip - außer Acht zu lassen, was letztlich dem gesamten Genossenschaftswesen zum Vorteil gereiche. Azzi verwies auch auf die über einjährigen oftmals harten Verhandlungen und Auseinandersetzungen mit der Regierung. Nach einer langen Phase völliger Autonomie und enger Vernetzung der einzelnen Genossenschaftsbanken führe die Reform mit der neuen Bankengruppe nun zu einer verstärkten Integration und damit zur Stärkung des genossenschaftlichen Bankensektors, sagte Azzi. In diesem Sinne treten die Genossenschaftsbanken nun in einen neuen, dritten Abschnitt ihrer Geschichte.