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Beiträge für grüne Mobilität

Mit dem staatlichen „decreto rilancio” wurde ein Beitrag für den Ankauf von Fahrrähdern, E-Bikes, hoverboards, segways u.ä., sowie für die Nutzung individueller Transportdienste wie „bike sharing” anerkannt. Wie die Verbraucherzentrale Südtirol informiert, soll damit der Umstieg vom Privatauto auf eine „grüne, umweltfreundlichere, Mobilität” angestoßen werden.

Ab wann kann man ansuchen?

Ab dem 3. November 2020 kann man den Bonus für den Ankauf bzw. die Rückerstattung für bereits getätigte Einkäufe, beantragen. Dazu hat das Umweltministerium eine eigene Homepage erstellt (www.buonomobilità.it). Verkäufer konnten sich bereits seit dem 19. Oktober anmelden und registrieren. Auf der Homepage ist die Liste der Geschäfte veröffentlicht, welche den Bonus annehmen – die Händler sind nämlich nicht per Gesetz dazu verpflichtet.

Wer kann um Beitrag ansuchen?

Der Bonus wird, einmalig, allen volljährigen Bürgern anerkannt, welche in einer Stadt/Gemeinde mit einer Einwohnerzahl von mehr als 50.000 Einwohnern wohnen. In Südtirol betrifft dieser Zuschuss also ausschließlich die Landeshauptstadt Bozen.

Der Bonus beträgt 60 Prozent des Kaufpreises, wobei ein Maximalbetrag von € 500,00 ausbezahlt wird. Dieser Bonus kann für alle Einkäufe im Zeitraum vom 4. Mai 2020 bis 31. Dezember 2020 beansprucht werden, und zwar unabhängig von der Verschrottung eines umweltbelastenden Fahrzeuges.

Wie muss man ansuchen?

Das Ansuchen ist über einer eigene Plattform des Ministeriums zu stellen, die ab 3. November 2020 zugänglich sein wird. Für die Registrierung auf dieser Plattform ist die digitale Identität (SPID) notwendig.

Falls das Fahrzeug bereits erworben wurde, sollte die Rechnung oder der Beleg in digitales Format umgewandelt werden, denn diese sind dem Ansuchen beizulegen bzw. müssen auf dem Portal hochgeladen werden. Außerdem sollte man die Bankkordinaten griffbereit halten, denn es wird möglich, sein die Rückerstattung direkt auf das eigenen Bankkonto zu beantragen.

Es war bereits in einer ersten Phase, also seit 4. Mai 2020 und bis zur effektiven Inbetriebnahme der Plattform möglich, eines der geförderten Fahrzeuge zu erwerben; ab dem 3. November wird es möglich sein, ein Ansuchen auf Rückerstattung des bereits bezahlten Betrages einzureichen. Voraussetzung ist natürlich, dass man die Rechnung vorweisen und dem Ansuchen beilegen kann.

In der zweiten Phase, also ab dem Zeitpunkt, zu dem die Plattform in Funktion sein wird (3. November), werden die BürgerInnen vor dem Kauf des Fahrzeuges über die Plattform das Ansuchen stellen müssen (es wird erforderlich sein genau anzugeben, welches Verkehrsmittel erworben werden soll). Die Plattform wird daraufhin einen elektronischen Gutschein generieren; dieser kann in den teilnehmenden Geschäften eingelöst werden, wobei der Begünstigte dem Händler also nur mehr die restlichen 40 Prozent des Kaufpreises bezahlen wird.

Die elektronischen Guthaben sind innerhalb 30 Tage ein zu lösen, da sie ansonsten annulliert werden.

Achtung: die geförderten Fahrzeuge müssen gewisse technische Voraussetzungen gemäß Straßenverkehrskodex erfüllen, um auf der Straße benutzt werden zu können. Der Beitrag wird auch für den Kauf gebrauchter Fahrzeuge anerkannt oder im Falle von Online-Käufen, aber immer und ausschließlich gegen Vorweisen einer Rechnung. Von der Maßnahme ausgeschlossen ist hingegen Zubehör wie Helm oder Schloss.

Bonus mit Verschrottung

Ab 1. Jänner 2021 wird der „bonus mobilità” nur dann erkannt werden, wenn im Laufe des Jahres 2021 ein umweltverschmutzendes Fahrzeug verschrottet wird. Dieser Beitrag kann bis 31.12.2024 eingelöst werden.

Die Beiträge werden dabei nach dem Prinzip „Wer zuerst kommt“ ausgezahlt, und nur bis zur Erschöpfung der vom Staat zur Verfügung gestellten Geldmittel. Die Auszahlung erfolgt nicht aufgrund des Ausstellungsdatums der Rechnung, sondern aufgrund des Datums des Gesuches laut Portal des Ministeriums! Die Gefahr eines sogenannten „click days“ ist also nicht gering – auch steht eine Überlastung des Portals zu befürchten.

Nähere Informationen zum Bonus sind auf der Homepage des Umweltministeriums veröffentlicht.