Raiffeisenverband
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Bürgergenossenschaften als Ausdruck des Gemeinwohls 

Ihre Zielsetzung kann vielfältig sein: der Landflucht entgegenwirken, Nachbarschaftshilfe ankurbeln oder schlichtweg für das Gemeinwohl tätig sein. Bürgergenossenschaften bieten neue Perspektiven, die öffentliche Hand und Privatinitiativen nicht zu leisten vermögen. Wie sie gegründet werden können, darüber informiert der Raiffeisenverband Südtirol. 

Bereits im Jänner 2022 wurde ein Regionalgesetz verabschiedet, welches die Bürgergenossenschaften als Unternehmensform anerkennt. Nun sorgt ein Rundschreiben der Region mit einigen Klärungen für eine einheitliche Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen, was die künftige Gründung von Bürgergenossenschaften erleichtert. 

Was macht eine Bürgergenossenschaft aus?

Diese Form der Genossenschaften wirkt in einem klar umrissenen Tätigkeitsgebiet und damit für eine definierte Gemeinschaft. Das kann die Revitalisierung eines vernachlässigten Stadtteils ebenso darstellen wie die Bespielung eines leerstehenden historischen Gebäudes. Durch den lokalen Bezug ist die örtliche Gemeinschaft sowohl Träger als auch Empfänger der Leistungen. Es geht demnach um lokale Entwicklung und aktive Bürgerbeteiligung. „Genau deswegen setzen wir stark auf dieses Thema“, unterstreicht Herbert Von Leon, Obmann des Raiffeisenverbandes. „Wir möchten, um nur einige mögliche Beispiele zu benennen, der Abwanderung aus den ländlichen Gebieten entgegenwirken, leistbares Wohnen vorantreiben, die Nahversorgung sichern und die landwirtschaftliche Direktvermarktung organisieren.“ 

Die aus diesem „gemeinsamen Handeln“ entstehende positive Stärkung des Gemeinschaftsgefühls wie der sozialen Inklusion zählt zu den Stärken dieses Genossenschaftsmodells. Voraussetzung für die Gründung einer Bürgergenossenschaft sind mindestens 9 Mitglieder, von denen 40% ihren Wohnsitz im Bezugsgebiet haben müssen.  

Dienst an der lokalen Gemeinschaft

Da in anderen italienischen Regionen die Bürgergenossenschaften vor allem deswegen gesetzlich verankert wurden, um Abwanderung, wirtschaftlichem Niedergang und sozialem Unbehagen entgegenzuwirken, ist auch die Mitgliedschaft ein denkbar weiter: Es können sowohl natürliche als auch juristische Personen - beispielsweise Gebietskörperschaften, anerkannte Vereine oder Stiftungen - Mitglieder der Bürgergenossenschaften werden. Während sich traditionelle Genossenschaften auf wechselseitige Leistungen berufen, definiert sich eine Bürgergenossenschaft über ihren Dienst an der lokalen Gemeinschaft sowie am Bezugsgebiet. Es herrscht eine beinahe symbiotische Verbindung mit dem Gebiet und der dort ansässigen lokalen Gemeinschaft. Schließlich sollen die verschiedenen Tätigkeiten eine integrierte wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung des Bezugsgebietes fördern. 

Der Raiffeisenverband Südtirol umfasst 360 Mitgliedsgenossenschaften aus den Bereichen Energie und Wasser, Landwirtschaft, Soziales und Non Profit, Finanzen, Konsum und Dienstleistungen. Die gesetzlich nun klar definierten Voraussetzungen erleichtern künftig die Gründung von Bürgergenossenschaften. Und da Innovationscharakter oder eine besondere soziale Bedeutung im Lichte künftiger Förderungen wichtig sein werden, hat es sich der Raiffeisenverband zur Aufgabe gemacht, dezidiert Beratungen für die Gründung anzubieten. 

Interessiert an der Gründung einer Bürgergenossenschaft?

 

Dann wenden Sie sich gerne an startup(at)raiffeisenverband.it bzw. telefonisch an Tel. 0471 – 945111. Der Raiffeisenverband berät und unterstützt Sie gerne, auch bei der Anerkennung einer bereits bestehenden Genossenschaft als Bürgergenossenschaft.

Der Raiffeisenverband wird demnächst auch ein Webinar zum Thema Bürgergenossenschaften organisieren, zu dem alle Interessierten herzlich eingeladen sind. Der genaue Zeitpunkt wird über die Webseite des Verbandes bekannt gegeben.