|

Ecobonus 2023: Förderungen beim Kauf von umweltfreundlichen Fahrzeugen

Das Ministerium für Wirtschaft und Made in Italy sieht 2023 neue Förderungen für den Kauf von umweltfreundlichen Fahrzeugen vor. Die entsprechenden Anträge können ab 10. Jänner gestellt werden.

Laut einer Aussendung der Verbraucherzentrale Südtirols sieht das Ministerium für Wirtschaft und Made in Italy neue Förderungen für den Kauf von umweltfreundlichen Fahrzeugen vor. Ab dem 10. Januar, 10.00 Uhr, können die entsprechenden Anträge gestellt werden, durch eine Buchung, in der eigens dafür vorgesehenen online Plattform bis zur Ausschöpfung der verfügbaren Mittel. Vorgesehen sind insgesamt 630 Mio. Euro und für den Kauf von umweltfreundlichen Fahrzeugen der Klassen M1 (Kraftfahrzeuge), L1e-L7e (Motorräder und Kleinkrafträder) sowie N1 und N2 (Nutzfahrzeuge) als Beiträge anerkannt werden.

Die Förderungen sind laut Dekret (DPCM) folgend aufgeteilt:

Für den Kauf von neuen Fahrzeugen der Kategorie M1:

  • 190 Millionen Euro für Fahrzeuge der Klasse M1 mit Emissionen im Bereich von 0-20 Gramm Kohlendioxid pro Kilometer (elektrisch)*
  • 235 Millionen Euro für Fahrzeuge der Klasse M1 mit einem Kohlendioxidausstoß von 21-60 Gramm pro Kilometer (Plug-in-Hybride)*
  • 150 Millionen Euro für Fahrzeuge der Klasse M1 mit Emissionen zwischen 61 und 135 Gramm Kohlendioxid pro Kilometer (emissionsarm)
  • * 5 % dieser Beträge sind für Käufe durch juristischen Personen für kommerzielle Carsharing- oder Mietaktivitäten reserviert.

Für Motorräder und Kleinkrafträder der Klassen L1e bis L7e:

  • 5 Millionen Euro für nicht-elektrische Fahrzeuge
  • 35 Millionen Euro für Elektrofahrzeuge

Zur Überprüfung der entsprechenden Voraussetzungen müssen dem Antrag auch bestimmte Eigenerklärungen beigelegt werden. Auf der Website vom MISE (https://www.mise.gov.it/it/normativa/circolari-note-direttive-e-atti-di-indirizzo/circolare-30-dicembre-2022-ecobonus-incentivi-2023-per-lacquisto-di-veicoli-non-inquinanti) stehen verschiedene Muster-Erklärungen zur Verfügung. Diese müssen von Verbraucher*innen ausgefüllt, unterzeichnet, mit Datum versehen und vom Händler in die Plattform eingetragen werden. Für natürliche Personen ist unter anderem die Erklärung „Dichiarazione mantenimento proprietà 12 mesi“ (d.h. die Erklärung, das Fahrzeug für mindestens 12 Monate zu behalten) wichtig.

Wie bereits bekannt wurden auch von der Landesverwaltung weitere Beiträge für die Elektromobilität vorgesehen. Privatpersonen können Beiträge für maximal ein Elektrofahrzeug alle zwei Jahre für jede der folgenden Kategorien gewährt werden: „Kraftfahrzeuge, Kleinkrafträder/Motorräder und Lastenfahrräder. Auf der entsprechenden Website heißt es: "Der Antrag um Beitrag für Elektrofahrzeuge für Privatpersonen ist ein E-Government-Dienst der Landesverwaltung. Um diese Dienste nutzen zu können, ist die Aktivierung der digitalen Identität (SPID) oder die Aktivierung der Bürgerkarte notwendig, welche in jeder Gemeinde Südtirols durchgeführt werden kann. Für Privatpersonen gelten außerdem folgende Voraussetzungen: Wohnsitz in Südtirol, seit mindestens zwei Jahren keine Förderung des Landes für den Ankauf sowie das Leasing oder die Langzeitmiete eines Elektrofahrzeugs der gleichen Kategorie erhalten zu haben. Personenkraftwagen dürfen den Gesamtpreis von 50.000 €, ohne Mehrwertsteuer, Kosten für die Zulassung des Fahrzeuges und Landesumschreibungssteuer, nicht überschreiten.”

In der Vergangenheit wurden Beiträge nicht anerkannt, weil der Antrag auf den Beitrag erst nach der Ausstellung der Rechnung oder der Zulassung des Fahrzeugs gestellt wurde. Deshalb weist die Verbraucherzentrale Südtirol darauf hin, dass der Antrag vor der Ausstellung der Rechnung sowie der Anzahlungsrechnung zu stellen ist.

Die Verbraucherzentrale verweist auf ein weiteres Detail: die Beiträge von Staat und vom Land sind kumulierbar, wobei der staatliche Beitrag vom Händler und der Landesbeitrag hingegen vom Verbraucher beantragt wird. Dabei darf die Summe der zwei Beiträge die Kosten des gekauften Fahrzeugs nicht überschreiten.