Arbeitskreis für Frauen in Genossenschaften | Raiffeisenverband
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Engagierte Frauen in der Führung von Genossenschaften

Der Arbeitskreis für „Frauen in der Führung von Genossenschaften“ hat sich unlängst zur konstituierenden Sitzung getroffen und dabei die Weichen für die Zukunft gestellt.

Die Amtszeit des Arbeitskreises „Frauen in der Führung von Genossenschaften“ ist an die Amtsdauer des Verwaltungsrates des Raiffeisenverbandes gekoppelt. Beide Gremien sind im Juli 2021 neu bestellt worden. Bei der konstituierenden Sitzung des Arbeitskreises haben die insgesamt 15 Mitglieder ihre Arbeit nun offiziell aufgenommen. Herbert Von Leon, Obmann des Raiffeisenverbandes, freut sich, dass der Arbeitskreis wieder starten kann: „Das Thema Frauen in der Führung von Genossenschaft ist wichtig für die Entwicklung des Genossenschaftswesens und die Verankerung der genossenschaftlichen Idee in der Gesellschaft.“ Seit der Gründung des Arbeitskreises im Jahr 2015 habe man schon vieles erreicht. Dennoch bleibe einiges zu tun, meinte der Obmann, denn gerade unter den Aufsichtsräten gibt es nach wie vor sehr wenige Frauen.

Generaldirektor des Raiffeisenverbandes Paul Gasser begrüßte speziell die neuen Mitglieder des Gremiums und wünschte viel Erfolg bei der Umsetzung der kommenden Projekte. Er ist davon überzeugt, dass es - auch dank der geänderten Gesetzeslage - in den kommenden Jahren gelingen werde, den Frauenanteil in den Gremien von Raiffeisenkassen deutlich zu erhöhen. In den anderen Branchen gebe es Aufholbedarf.

Als Vorsitzende des Arbeitskreises wurde Paulina Schwarz bestätigt, die den Vorsitz seit der Gründung innehat. Sie ist die Vizeobfrau der Raiffeisenkasse Etschtal und Verwaltungsrätin im Raiffeisenverband. Zur bisher geleisteten Arbeit meinte sie: „Wir haben ein Netzwerk zum Erfahrungsaustausch und eine Plattform für engagierte Frauen aufgebaut. In der ersten Zeit konzentrierte sich unsere Tätigkeit vor allem auf die Raiffeisenkassen, um dort mehr Frauen für die Leitungsorgane zu gewinnen. Inzwischen haben wir das Augenmerk auch auf die anderen Mitgliedsgenossenschaften ausgedehnt.“ Sie bedankte sich beim Obmann und dem Generaldirektor für die Unterstützung von Seiten des Verbandes.

Dass die Arbeit des Arbeitskreises „Frauen in der Führung von Genossenschaften“ wichtig ist, zeigen die im Rahmen der Sitzung vorgestellten Zahlen. Mit Stand Ende Oktober 2021 sind 422 Frauen in den Gremien der insgesamt 366 Raiffeisengenossenschaften vertreten. 364 davon in Verwaltungsräten, und 58 in Kontrollausschüssen und Aufsichtsräten. Das ist ein Frauenanteil von 15 Prozent. Nur bei den Sozialgenossenschaften ist das Geschlechterverhältnis in den Gremien annähernd ausgeglichen.

Die Mitglieder des Arbeitskreises wirken in erster Linie als Multiplikatoren. Jedes Mitglied bringt zudem das eigene Netzwerk ein. Paulina Schwarz unterstreicht: „Natürlich ist es wichtig, Frauen zu motivieren, sich mehr einzubringen und dafür zu sensibilisieren, dass sie sich mehr zutrauen. Genauso wichtig ist es, bestehende Strukturen zu hinterfragen, die die Partizipation von Frauen systemisch erschweren.“ Als große Herausforderung sieht die Vorsitzende die bestehende Mehrfachbelastung von Frauen in Familie und Beruf. Diese würde manche Frauen davon abhalten, sich für die Arbeit in den Gremien zu melden.

Für die kommende Amtszeit gibt es zahlreiche Vorschläge, die nun in einem Workshop festgelegt werden. So sollen Netzwerkprogramme starten, besonders auf Bezirksebene und auch Mentorings sowie spezielle Trainings für potenzielle Führungskräfte von Genossenschaften. Im Bereich Kommunikation wird es künftig mehr Sichtbarkeit für Frauen in Führungspositionen geben, nicht zuletzt über eine geschlechtergerechte Sprache.

Über die neuen Vorgaben zur diversifizierten Zusammensetzung der Gremien von Raiffeisenkassen sprach Maria Wörnhart vom Fachbereich Rechtsberatung im Raiffeisenverband. Sie veranschaulichte den Anwesenden die praktischen Folgen der neuen Vorgaben. Diese stammen aus dem Rundschreiben der Banca d’Italia Nr. 285/2013 sowie aus dem Regionalgesetz Nr. 1/2000, wie es kürzlich abgeändert wurde: „Durch die neuen Normen wurde die Pflicht zur Diversifizierung der Organe verstärkt. In der Tat müssen nun interne Regelwerke erstellt, konkrete Maßnahmen definiert und die Umsetzung überwacht werden. Die vorgeschriebene Ausgewogenheit betrifft z.B. neben dem Alter der Mandatare auch deren Geschlecht. Es gilt nun vermehrt das weniger repräsentierte Geschlecht – meistens Frauen - in den Führungsgremien und Organen einzusetzen.“