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Gerüstet für die elektronische Rechnung

Über 200 Mitarbeiter der Mitgliedsgenossenschaften des Raiffeisenverbandes informierten sich kürzlich im Raiffeisenhaus Bozen über die elektronische Rechnung, die ab dem neuen Jahr zur Pflicht wird.

Ab 1. Jänner 2019 müssen alle Unternehmen - und damit auch Genossenschaften - ihre Rechnungen elektronisch erstellen, digital versenden und archivieren. "Die elektronische Rechnung ist ein wichtiger Digitalisierungsschritt und erfordert ein Umdenken in den bisherigen Verwaltungsabläufen in den Betrieben", betonte Markus Fischer, Leiter der Hauptabteilung Steuerrecht. Er konnte zur Tagung, bei der über den aktuellen Stand zur elektronischen Rechnung informiert wurde, über 200 Mitarbeiter unter anderem von Obst-, Kellerei-, Molkerei-, Energie- und Sozialgenossenschaften begrüßen, darunter vor allem Verwaltungsleiter und Mitarbeiter der Buchhaltung.

Pflicht für alle Unternehmen

Inhalte der Tagung bildeten unter anderem die Voraussetzungen, die Vor- und Nachteile, die Umsetzung und die entsprechenden technischen Lösungen im Zusammenhang mit der bevorstehenden Einführung der elektronischen Rechnung. Diese betrifft im Grunde alle Leistungen, die der Mehrwertsteuer unterliegen. Damit will Italien unter anderem dem Steuerbetrug weiter entgegenwirken. Die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungslegung besteht sowohl zwischen inländischen Betrieben wie auch zwischen inländischen Unternehmen und Privatkunden. Ausgenommen sind pauschalierte Kleinunternehmen und Freiberufler sowie Kleinlandwirte mit einem Vorjahresumsatz unter 7000 Euro. Für Mitglieder landwirtschaftlicher Anlieferungsgenossenschaften wird die elektronische Rechnung von der Genossenschaft für die Mitglieder ausgestellt.

Dienstleistungspakete

Bei der Tagung im Raiffeisenhaus wurden Lösungen vorgestellt, die der Raiffeisenverband für seine Mitgliedsgenossenschaften im Bereich der E-Rechnung bietet. Dabei handelt es sich um drei verschiedene Dienstleistungspakete, die sich vor allem an Klein- und Mittelbetriebe richten, um den Umstieg auf die elektronische Rechnung zu bewerkstelligen. Obwohl noch nicht alle Details zur elektronischen Rechnung feststehen, wird derzeit davon ausgegangen, dass es keinen Aufschub für die neue Verpflichtung geben wird. Aufgrund der großen Nachfrage seitens der Mitgliedsgenossenschaften des Raiffeisenverbandes wurde für den 31. Oktober ein Zusatztermin für die Informationstagung angesetzt.