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Informationstagung für die Mitglieds-Genossenschaften

Im Rahmen einer Videokonferenz informierte der Raiffeisenverband die Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften über die besonderen Modalitäten zur Abhaltung der Jahresvollversammlung in der Corona-Zeit.

Verbandsobmann Herbert Von Leon und Generaldirektor Paul Gasser konnten zu dieser ersten Videokonferenz für Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften rund 100 Mitgliedsvertreterinnen und Mitgliedsvertreter begrüßen. Von Leon verwies eingangs auf die bekannten Corona-Einschränkungen, die für die Mitgliedsgenossenschaften in unterschiedlicher Weise mit Herausforderung verbunden sind, und die sich auch auf die jährlichen Vollversammlungen auswirken.

Bei der Videokonferenz erläuterten Mitarbeiter des Bereichs Recht im Raiffeisenverband die gesetzlichen Möglichkeiten zur Einberufung und Abhaltung der Jahresvollversammlungen, informierten über spezifische Aspekte wie die Bestellung der Organe oder Statutenänderungen und standen den konkreten Fragen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer Rede und Antwort.

Die in den nächsten Wochen und Monaten anstehenden Vollversammlungen können zwar bei Einhaltung aller Covid-19-Vorschriften und der bestehenden Abstandregeln in der gewohnt traditionellen Form abgehalten werden. Wie bei der Videokonferenz betont wurde, empfiehlt es sich vor allem für größere Genossenschaften aufgrund der aktuellen Lage jedoch, die Vollversammlung mittels Videokonferenz und Stimmrechtsvertreter bzw. Delegiertenvertreter abzuhalten, wie dies die verschiedenen Raiffeisenkassen bereits handhaben. Eine weitere Möglichkeit zur Abhaltung der Vollversammlung bietet schließlich eine Mischform, bei der die Vollversammlung unter Einhaltung aller Auflagen in gewohnter Form abgehalten wird, die Mitglieder aber auch per Video daran teilnehmen können.

Der Raiffeisenverband hat die Mitgliedsgenossenschaften in den vergangenen Wochen über die virtuelle Plattform „RVS-Wissen“ in diversen Rundschreiben über die Besonderheiten zur Abhaltung der diesjährigen Vollversammlungen informiert.

Bei der Videokonferenz für die Mitgliedsgenossenschaften der Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften informierten zudem Mitarbeiter des Bereichs Steuer im Raiffeisenverband über die Bilanzhinterlegung und Steuererklärung sowie über aktuelle Steuerthemen wie bespielsweise die IRAP-Zahlungen.