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Meraner Weinbautag der Kellerei Meran

Zahlreiche Weinbauern und Interessierte haben am Donnerstag, 3. Februar an der Online-Veranstaltung zum Meraner Weinbautag der Kellerei Meran, die gemeinsam mit dem Südtiroler Beratungsring realisiert wurde, teilgenommen.

Über die aktuelle Themen im Weinbau berichteten: Andreas Kraus, Direktor vom Amt für Obst- und Weinbau, Andreas Kofler, Präsident des Konsortiums Südtirol Wein, Fabian Pernter und Andrea Simoncelli vom Pflanzenschutzdienst beim Amt für Obst- und Weinbau, sowie Thomas Weitgruber vom Südtiroler Beratungsring für Obst- und Weinbau.

Im Anschluss an die Begrüßung referierte Tagungsleiter Andreas Kraus über Neuerungen im Weinbau. So können die unentgeltlichen staatlichen Zuweisungen an Pflanzgenehmigungen im Sinne der Weinmarktordnung auch im Jahr 2022 im Ausmaß von 1% der Rebfläche (ca. 56 ha) der Provinz Bozen vorgenommen werden. Die Interessensbekundungen werden im Zeitraum vom 01.02.2022 bis 18.03.2022 angenommen und können entweder telematisch mittels PEC oder auf Terminvereinbarung direkt beim Amt für Obst- und Weinbau abgegeben werden. Ohne vorheriger Terminvereinbarung und ohne Green Pass ist eine persönliche Abgabe allerdings nicht möglich. Die maximal beantragbare Fläche ist wie im vorhergehenden Jahr auf 3.000 m² beschränkt und muss für den Anbau von Still- und Sektgrundwein geeignet sein. Ist man selbst nicht Eigentümer oder Miteigentümer der Fläche, so sind auch schriftliche Pachtverträge mit einer Mindestlaufzeit von 15 Jahre oder Konzessionsverträge zugelassen.

Die im Jahr 2020 und 2021 auslaufenden Pflanzgenehmigungen wurden bis zum 31. Dezember 2022 verlängert und können bis Jahresende genutzt werden. Produzenten können bis zum 28.02.2022 schriftlich und ohne Sanktionen auf die entsprechenden Verwirklichungen verzichten. Oder aber den Verzicht auf Verwendung der auslaufenden Pflanzgenehmigung schriftlich revidieren und setzen.

Eine weitere Neuerung betrifft den Realisierungszeitraum für die Wiederbepflanzung einer Rebanlage. Bis jetzt hatten die Betroffenen nach Einreichung des Antrags auf Wiederbepflanzung 3 Jahre Zeit diese durchzuführen. Für die Zukunft wird dieser Zeitraum von 3 Jahre auf 6 Jahre angehoben, wenn der Produzent die Rebanlage auf derselben Parzelle verwirklicht. Dadurch wird dem Produzenten ausreichend Zeit gegeben, eventuell nötige Bodenverbesserungsmaßnahmen durchzuführen.

Andreas Kofler, Präsident des Konsortiums Südtirol Wein, präsentierte die „Weinagenda 2030“. Dabei geht es um das Thema Nachhaltigkeit. Auch für die Südtiroler Weinwirtschaft ist das nachhaltige Wirtschaften ein wichtiges Thema, weshalb in mehrjähriger Tätigkeit ein freiwilliges Programm – die Weinagenda 2030 – erarbeitet wurde. „Heuer will sich eine Pilotgruppe zunächst nach den nationalen Richtlinien des SISTEMA DI QUALITÀ NAZIONALE PRODUZIONE INTEGRATA (SQNPI) zertifizieren lassen, die wir im Grunde bereits einhalten aber bisher nicht kontrollieren lassen“, sagt Andreas Kofler. Die Herausforderung ist es dieses nationale Nachhaltigkeitsprogramm, mit den in der Weinagenda definierten Ziele zu integrieren, denn die AGENDA- Ziele gehen über das nationale System hinaus.  In der Weinagenda geht es grundlegend um fünf große Bereiche,in denen die Südtiroler Weinwirtschaft bis zum Jahr 2030 nachhaltiger wirtschaften und entsprechende Verbesserung einführen will: Boden, Rebe, Wein, Menschen und Land. Andreas Kofler rief zur gemeinsamen Zusammenarbeit auf und betonte: "Ein nachhaltiges Geschäftsmodell sichert einen langfristigen Nutzen für alle Beteiligten und leistet einen wichtigen Beitrag in der Gesellschaft.“

Abschließend berichteten Fabian Pernter und Andrea Simoncelli vom Pflanzenschutzdienst beim Amt für Obst- und Weinbau sowie Thomas Weitgruber vom Südtiroler Beratungsring für Obst- und Weinbau, über die aktuelle Situation der Goldgelben Vergilbung. n. Das Referat gab zusätzlich Aufschluss auf die Ergebnisse der gezogenen Blattproben symptomatischer Rebstöcke und zählte wertvolle Praxistipps zur Früherkennung der Symptome auf.