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Neuer provinzialer Kollektivvertrag für die Sozialgenossenschaften

Nach intensiven und langwierigen Verhandlungen zwischen den Sozialpartnern steht ein neuer provinzialer Kollektivvertrag für die Sozialgenossenschaften. Die Genossenschaftsverbände streichen als Errungenschaften das territoriale Lohnelemente und die Ausnahmeklausel bei befristeten Arbeitsverträgen für saisonale Tätigkeiten heraus.

Für in Sozialgenossenschaften tätige Angestellte gilt ab sofort ein neuer provinzialer Kollektivvertrag. Das entsprechende Dokument wurde am 16. Juni 2015 am Sitz des Raiffeisenverbandes Südtirol zwischen den Genossenschaftsverbänden Raiffeisenverband Südtirol, Legacoopbund, Confcooperative Bozen/Federsolidarietà  und A.G.C.I Alto Adige Südtirol sowie den Gewerkschaftsorganisationen ASGB, SGBCISL, CGIL-AGB und UIL-SGK unterzeichnet.


Territoriales Lohnelement und saisonale Tätigkeiten

Zentraler Bestandteil dieses ersten provinzialen Kollektivvertrages für die Sozialgenossenschaften in der Provinz Bozen ist ein Ergänzungsbetrag in Form eines „territoriales Lohnelements“. Dieses wird aufgrund von bestimmten vorgegebenen Kriterien und Ergebnissen der sich im Territorium befindlichen Unternehmen berechnet. Für das Jahr 2014 wurde aufgrund der erhobenen Daten ein territoriales Lohnelement von 150,00 Euro Brutto erhoben, das mit dem Novembergehalt 2015 ausbezahl t wird.

Als zweite wesentliche Neuerung im Kollektivvertrag die Regelung bei „saisonalen Tätigkeiten“, die nur zu bestimmten Jahresperioden durchgeführt werden, beispielsweise Schneeräumungen, Wartungsarbeiten oder die Ferienkinderbetreuung. Künftig können für diese Tätigkeiten von den Genossenschaften befristete Verträge vergeben werden, auch wenn die Obergrenze bei der Ausstellung von allgemeinen befristeten Verträgen bereits erreicht wurde.

Der provinziale Kollektivvertrag gilt bis zum 31. Dezember 2017.