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Pflegesicherung: Abkommen mit Gewerkschaften unterzeichnet

Gewerkschaftsabkommen betrifft die Regelung der Pflegesicherung für die Hilfsangestellten, Angestellten und leitenden Angestellten der Raiffeisen-Geldorganisation

Mit Gewerkschaftsabkommen vom 24. August 2015 haben die Sozialpartner die Umsetzung der Regelung der Pflegesicherung (long term care) laut Art. 42 des Landesergänzungsvertrages der Hilfsangestellten, Angestellten und leitenden Angestellten der RGO beschlossen.

Die Leistungen der Pflegesicherung sind mit 1. September 2015 wirksam. In der ersten Umsetzungsphase können die Anspruchsberechtigten gegen Vorlage der entsprechenden Rechnungen Leistungen im nachstehenden Gegenwert beantragen:

Pflegestufe I    Hilfsbedarf 61 – 120 Std/Monat: bis zu 4.000 € im Jahr
Pflegestufe II    Hilfsbedarf 121 – 180Std/Monat: bis zu 8.000 € im Jahr
Pflegestufe III    Hilfsbedarf 181 – 240 Std/Monat: bis zu 12.000 € im Jahr
Pflegestufe IV    Hilfsbedarf >240 Std/Monat: bis zu 16.000 € im Jahr

Anspruchsberechtigt sind die Mitarbeiter und deren Ehepartner oder Lebenspartner (more uxorio), wobei für letztere ein zusätzlicher Beitrag zu entrichten ist.

Die Personalabteilung des Raiffeisenverbandes weist darauf hin, dass die Nachzahlungen innerhalb 31. Oktober 2015 erfolgen müssen.

Die Einzahlung der Jahresquote erfolgt jeweils im Monat Jänner eines jeden Jahres.

Die Verwaltung der vorliegenden Leistungen wird vom Wechselseitigen Krankenbeistandsverein der RGO übernommen. Über die Details der Einzahlung und der Leistungsgewährung wird noch gesondert informiert. Zusätzlich sollen Aufstellungen über die geschuldeten Beiträge zur Verfügung gestellt werden.