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Raiffeisen-Haftungsverbund (IPS) auf der Zielgeraden

Bei der Vollversammlung der Raiffeisen IPS Genossenschaft am 20. Dezember haben die Raiffeisenkassen einstimmig beschlossen, die offizielle Anerkennung als Institutsbezogenes Sicherungssystem bei der Banca d‘Italia zu beantragen.

„Wir sind mit dem IPS auf der Zielgeraden“, sagte Alexander Gasser, Obmann der Raiffeisen IPS Genossenschaft, bei der Vollversammlung im Raiffeisenhaus in Bozen. Gasser unterstrich, dass mit dem Institutsbezogenen Sicherungssystem die Autonomie jeder Raiffeisenkasse in ihrer Geschäftstätigkeit weiterhin gewahrt bleibt.

Zudem verwies er auf den Kerninhalt des IPS, der darin besteht, dass sich die Raiffeisenkassen im Krisenfall wechselseitig unterstützen, sowie darin, dass die Raiffeisen IPS Genossenschaft in erster Linie präventiv tätig sein wird, um möglichen Krisenfällen vorzubeugen. Gasser verwies auch auf die gute und konstruktive Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde in den letzten Monaten, die ihrerseits großes Interesse daran zeigte, dass das IPS erfolgreich umgesetzt werde. Für Italien wäre es das erste institutsbezogene Sicherungssystem überhaupt.

DerIPS-Projektverantwortliche Simon Ladurner erläuterte bei der Vollversammlung die wesentlichen Inhalte des Antrags an die Aufsichtsbehörde und verwies unter anderem auf die schlanke Struktur der Raiffeisen IPS Genossenschaft, um kostensparend aber dennoch effizient und autonom zu arbeiten.

Neben der Vorstellung und Genehmigung des Dokumentenpakets für den Antrag an die Aufsichtsbehörde stand bei der Vollversammlung auch die finanzielle Ausstattung des IPS auf der Tagesordnung. Diese sieht für die nächsten zehn Jahre Mittel in Höhe von insgesamt knapp 92 Mio. Euro vor.  

Genau vor einem Jahr hatten die Raiffeisenkassen für die Errichtung eines institutsbezogenen Sicherungssystems gestimmt und der Bildung einer autonomen Bankengruppe aufgrund ihrer zentralen Ausrichtung eine Absage erteilt. Am 14. Juni dieses Jahres wurde schließlich die Raiffeisen IPS Genossenschaft gegründet.

Mit dem am 20. Dezember einstimmig gefassten Beschluss über die Einreichung des Antrags zur Anerkennung als Institutsbezogenes Sicherungssystem an die Bankenaufsicht wurde nun ein weiterer Meilenstein gesetzt. Der entsprechende Antrag wird nun binnen Jahresende bei der Aufsichtsbehörde eingereicht werden. Innerhalb von sechs Monaten wird die entsprechende Autorisierung des Raiffeisen Südtirol IPS erwartet.