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Raiffeisenkassen: Sonderlösung hängt weiter in der Luft

Entgegen aller Zusicherungen fehlt auch nach der Veröffentlichung des Gesetzesdekrets zur Reform der Genossenschaftsbanken die Zusicherung für eine autonome Raiffeisen-Bankengruppe. Jetzt setzt man im Raiffeisenverband auf einen Abänderungsantrag im Parlament.

Der Ministerrat hat am Aschermittwoch in einer Nachtsitzung das Dekret zur Reform der italienischen Genossenschaftsbanken verabschiedet. Nach einer – für alle Seiten überraschenden – Überarbeitung wurde das Gesetzesdekret von Staatpräsident Sergio Mattarella unterzeichnet und liegt seit Montag, 15. Februar vor. Entgegen entsprechender Zusicherungen fehlt auch nach der Überarbeitung die Position für eine autonome Bankengruppe der Südtiroler Raiffeisenkassen. Im Gesetzesdekret ist kein entsprechender Passus enthalten.

Abänderungsantrag soll Sonderlösung bringen
Bei der Ausarbeitung des Reformprojektes der italienischen Genossenschaftsbanken hatte Raiffeisen Südtirol die Gründung einer eigenen Bankengruppe gefordert und sich dafür ins Zeug gelegt. Begründet wurde diese Forderung durch die Solidität und die besonderen Eigenheiten (Sprache, Geschichte, Marke) des Raiffeisen-Systems.

Nun setzt Raiffeisen mit Unterstützung von Landeshauptmann Arno Kompatscher und den Südtiroler Parlamentariern alles daran, dass im Parlament im Zuge der Umwandlung des Dekretes die Sonderregelung für Südtirol noch Berücksichtigung findet. „Wir haben die Zusicherung, dass die Bildung einer eigenen Bankengruppe für Raiffeisen Südtirol mittels eines Abänderungsantrages wieder eingefügt wird“, unterstreicht Paul Gasser, Generaldirektor des Raiffeisenverbandes. Verbandsobmann Herbert Von Leon zeigt sich optimistisch, zumal auch die nationalen Verbände wie Federcasse und Confcooperative eine autonome Bankengruppe für die Raiffeisenkassen unterstützen.

Sämtliche Optionen prüfen
Man sei daher nach wie vor zuversichtlich, dass die Gründung einer autonomen Bankengruppe für Raiffeisen eine gesetzliche Verankerung finden werde, heißt es im Raiffeisenverband. Sollte dies nicht der Fall sein, so werde man sämtliche Optionen prüfen und eine Lösung finden. Dafür stehe ausreichend Zeit zur Verfügung. Denn: Nach der endgültigen Verabschiedung des Gesetzes wird die Reform nicht unmittelbar wirksam. Dazu müssen die Durchführungsbestimmungen des Wirtschafts- und Finanzministers erlassen werden. Erst ab diesem Zeitpunkt läuft die 18-monatige Frist für die Umsetzung der Reform.

Keine Auswirkung für Mitglieder und Kunden
Für die Mitglieder und Kunden der Raiffeisenkassen habe die Reform unmittelbar keinerlei Auswirkungen. Auch seien Befürchtungen, wonach die Verwaltung der Kundengelder nach Rom verlagert würde, völlig unbegründet. Die Kundennähe und die lokale Verwurzelung, welche die Raiffeisenkassen auszeichnen, würden auch nach der Reform erhalten bleiben. Wie auch immer sich die Umsetzung dieser Reform gestaltet: die Sicherheit der Kundeneinlagen seien nicht gefährdet, heißt es im Raiffeisenverband.

Kurzfristige Überarbeitung heftig kritisiert
Ministerpräsident Matteo Renzi hatte in letzter Sekunde noch Neuerungen in das Dekret zur Reform der Genossenschaftsbanken eingebracht und die Überarbeitung des Gesetzentwurfes veranlasst. Dies wurde von den Spitzenvertretern der italienischen Genossenschaftsbanken heftig kritisiert. Eine zentrale, von Ministerpräsident Renzi kurzfristig eingebrachte Neuerung betrifft beispielsweise die größeren Genossenschaftsbanken mit einem Eigenkapital von mehr als 200 Millionen Euro. Diese könnten sich – sofern sie nicht der geplanten nationalen Bankengruppe bzw. Holding beitreten möchten – gegen die Bezahlung einer Abfindung in Höhe von 20% der Rücklagen in eine Aktiengesellschaft umwandeln. Federcasse-Präsident Alessandro Azzi kritisierte diese neue Möglichkeit, weil sie dem System der Genossenschaftsbanken, die auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit ausgerichtet sind, alles andere als zuträglich wäre.