Raiffeisenverband | Sonstige Landwirtschaft
|

Raumordnung für landwirtschaftliche Genossenschaften

Das neue Raumordnungsgesetz war das zentrale Thema bei der jüngsten Sitzung des Raiffeisen-Koordinierungsausschuss der landwirtschaftlichen Genossenschaften im Raiffeisenhaus Bozen. Als Experten geladen waren Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer, zuständig für das Ressorts „Raumentwicklung, Landschaft und Denkmalpflege“ und Ressortdirektor, Frank Weber.

Das neue Landesgesetz für Raum und Landschaft gibt es seit Juni 2018. Am 1. Jänner 2020 tritt es in Kraft und soll gleichzeitig eine nachhaltige gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung ermöglichen und den  Bodenverbrauch und die Zersiedelung eindämmen. Das Ziel ist der Schutz von Südtirols Natur- und Kulturlandschaft.

Neu ist, dass die Kompetenz und Verantwortung für Raumordnung künftig bei den Gemeinden liegt. Diese müssen nun entsprechende Entwicklungspläne ausarbeiten und die Siedlungsgrenzen für die kommenden Jahre festlegen. Die Durchführungsverordnungen für das neue Gesetz in den Bereichen Landwirtschaft, Tourismus und Wirtschaft stehen noch aus. Diese sollen in Zusammenarbeit mit den zuständigen Organisationen definiert werden. Auch Genossenschaften haben die gesetzliche Möglichkeit ihreVorschläge einzubringen. ImRaiffeisen-Koordinierungsausschuss der landwirtschaftlichen Genossenschaften werden derzeit entsprechende Vorschläge gesammelt und anschließend an das zuständige Amt weitergeleitet. Bei der jüngsten Sitzung des Koordinierungsausschusses hat die Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer das neue Gesetz erläutert und anfallende Fragen beantwortet.

Über das neue Gesetz sagt Kuenzer: „Bauen außerhalb der Siedlungsgrenze ist nur mehr dort erlaubt, wo bereits gebaut ist.“ Dies sorge heute für Angst, dass man außerhalb der Siedlung-Grenze nichts mehr machen darf. Dennoch ist Kuenzer überzeugt, dass jede Gemeinde mit der Abgrenzung der Siedlungsgrenzen sich genügend Bauland für potentielle Entwicklung schaffen kann. Dies gilt auch für Sondernutzungszonen, die für Müllabfuhr, Wasserableitungen oder Schotterabbauanlagen vorgesehen sind. Kuenzer weiter: „Uns ist es wichtig, dass die betroffenen Organisationen eingebunden sind. Wir arbeiten daran, dass die Durchführungsverordnungen und die Modulistik bis Anfang 2020 stehen. Anschließend ist ein Probelauf in der Gemeinde Bozen geplant.“

Besonders viel verspricht sich die Landesrätin von der neuen Form der Mischnutzung. In diesen Zonen können Wohnen und gewerbliche Tätigkeiten gemeinsam ausgewiesen werden: „Ich kenne Mischnutzung von früher, wo im Parterre eines Hauses eine Werkstätte lag und im 1. Stock Wohnungen waren.“ Kuenzer ist überzeugt, dass sich in dieser Hinsicht auch für Genossenschaften neue Chancen der Vermarktung auftun werden: in vorgesehenen Zentren oder in kleineren Geschäften innerhalb von Wohngebieten.

Der Koordinierungsausschuss der landwirtschaftlichen Genossenschaften und Verbände wurde 2009 auf Anregung des Raiffeisenverbandes gegründete und vertritt in ausschließlich beratender Funktion die Interessen von:

Kernaufgabe des "Koordinierungsausschusses Raiffeisen Landwirtschaft" ist es, die Zusammenarbeit zwischen den landwirtschaftlichen Genossenschaften zu vertiefen, deren Belange zu vertreten, zu gemeinsamen Anliegen Empfehlungen und Vorschläge zu erarbeiten und generell die genossenschaftliche Landwirtschaft zu fördern.