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RVS informiert über die Neuerungen aus dem Bereich Arbeitsrecht und Personalverwaltung

Am 29. Jänner informierten Expertinnen und Experten des Raiffeisenverbandes Südtirol über die Neuerungen im Bereich Arbeitsrecht und Personalverwaltung. Rund 150 Geschäftsführer, Verwaltungsleiter, Personalverantwortliche und Personalsachbearbeiter aus verschiedenen Genossenschaftsbranchen und allen Teilen des Landes folgten der ONLINE-Informationsveranstaltung und brachten sich auf den neuesten Stand der Dinge.

Dass dies derzeit besonders wichtig ist unterstrich Vizedirektor des Raiffeisenverbandes Südtirol Christian Tanner und Bereichsleiter des Bereichs Arbeits- und Personalrecht gleich zu Beginn: „Wir befinden uns coronabedingt in einer Ausnahmesituation. Es gibt viele ungeklärte Fragen. Auch das Arbeitsrecht muss sich an die Situation anpassen.“ Großer Informationsbedarf gebe es besonders im Bereich von agilen Arbeitszeitmodellen, so Tanner, denn diese Art der Arbeit hat seit Ausbruch der Krise rasant zugenommen.

Laut einer Studie der italienischen Wirtschaftszeitung „Il Sole 24Ore“ nutzen italienweit mittlerweile zehnmal mehr Menschen die Möglichkeit von zu Hause aus zu arbeiten als Anfang 2019. Dies treffe nicht nur die öffentliche Verwaltung, sondern vor allem Betriebe und erfordere die Erweiterung der geltenden Bestimmungen.

Seit Ausbruch der Krise gab es auch im Bereich der Lohnausgleich zahlreiche Anpassungen. „Ein Thema, das in normalen Zeiten nicht laufend auf der Agenda steht“, betont Ralf Niederstätter, Berater des Fachbereichs Personal- & Arbeitsrecht. Nach einem Überblick über die Neuerungen des Ende Dezember 2020 verabschiedeten Haushaltsgesetz, verwies er u.a. auf die geltenden steuerlichen Absetzbeträge für Mitarbeiter, Neuerungen in Bezug auf Arbeitsverträge und informierte über das verbesserte Leistungsangebot des Gesundheitsfonds von Mutual Help.

Christof Gamper, Teamkoordinator des Fachbereichs Beratung Personal- & Arbeitsrecht, ging in seinen Ausführungen auf die Neuerungen der Kollektivverträge in den verschiedenen Branchen ein: „Viele der Kollektivverträge konnten im Jahr 2020 nach oft langen Verhandlungen zu einem Abschluss gebracht werden, wie jene der Obst- Wein- Milchwirtschaft und die Kollektivverträge für Sozialgenossenschaften, Seniorenwohnheime und Energiegenossenschaften.“ Wichtig sei es die Kollektivverträge einzuhalten, da den Unternehmen nicht nur Nachzahlungen drohen, sondern auch Versicherungsinstitute eingreifen können. Auch die Auszahlung von Beiträgen und Beitragserleichterungen sind an die Einhaltung des Kollektivvertrages gekoppelt.

Verena Spitaler, Beraterin des Fachbereichs Personal- & Arbeitsrecht, klärte die Teilnehmer über die Besonderheiten von agilen Arbeitszeitmodellen auf: „Telearbeit und Smartworking werden zwar häufig synonym verwendet, unterscheiden sich jedoch aus rechtlicher Sicht.“ Smartworking ist eine neue Form, die eigens schriftlich geregelt werden muss. Weder der Arbeitsort noch der Stundenplan sei dabei fix.

Agnes Gurndin, Beraterin des Fachbereichs Arbeits- & Personalrecht, sprach ausführlich über die geltenden Lohnausgleichsmöglichkeiten. Sie lieferte Beispiele aus der Praxis und ergänzte schließlich die noch anstehenden Fälligkeiten und Termine für 2021.

Die vom Raiffeisenverband Südtirol regelmäßig organisierten Informationsveranstaltungen aus unterschiedlichen Bereichen bieten den Mitgliedsgenossenschaften aktuelle Informationen aus den Fachbereichen. Coronabedingt fanden diese Veranstaltungen in letzter Zeit vor allem ONLINE, als Webinare statt. Es zeigt sich jedoch, dass diese Form bei den Mitgliedern besonders intensiv genutzt wird, auch weil lange Anfahrtszeiten nach Bozen wegfallen.