Steuerrechtlich hat sich in den letzten Jahren viel getan. Spätestens seit der Einführung der elektronischen Rechnung (Pflicht ab 1.1.2019) sind die Mitarbeiter der Hauptabteilung Steuerrecht besonders gefordert. Die Anwendungen in den Steuer- und Buchhaltungsabteilungen wurden entsprechend angepasst und umgestellt und da das elektronische System besonders große Sorgfalt verlangt, ist die Schulung der Mitarbeiter unerlässlich.
Über 150 Interessierte aus dem Raiffeisenverband und den Raiffeisen-Mitgliedsgenossenschaften aus dem Bereich Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften folgten den Ausführungen der Referenten Ulrich Malfertheiner, Thomas Weissensteiner, Benjamin Achammer und Thomas Stimpfl. Diese veranschaulichten die Themen aus dem jeweiligen Spezialgebiet anhand von Praxisbeispielen.
Die Neuerungen bei Mehrwertsteuer, Haushaltsgesetz und Jahresabschluss:
- Elektronische Rechnungen ab dem 1.1.2019: F&Q der Agentur der Einnahmen.
- Änderung einiger MwSt.-Kompensationssätze in der Landwirtschaft.
- Abzugsfähigkeit GIS: Betrieblich genutzte Immobilien im Ausmaß von 40% steuerliche abzugsfähig.
- Begünstigung für abschreibbare Anlagegüter (iper ammortamento) für ein Jahr verlängert.
- Abschaffung der Eigenkaptitalförderung ACE.
- Jahresabschluss zum 31.12.2018: Taxonomie XBRL neue Version 208-11-04.
- Angabe im Anhang von Informationen zu Beiträgen, Subventionen, vergütete Aufträge und wirtschaftliche Vorteile jeder Art von Seiten der öffentlichen Verwaltungen.