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Schutz des Wettbewerbsrechts im RIPS Verbund

Das Thema Wettbewerbsrecht im RIPS Verbund stand kürzlich im Fokus einer vom Raiffeisenverband Südtirol organisierten Fachtagung mit dem Experten Avv. Dario Ruggiero aus Rom.

Dem Wettbewerbsrecht und der Einhaltung der Antitrust-Bestimmungen wird im RIPS Verbund seit jeher besondere Bedeutung zugesprochen. Diese zentrale Wichtigkeit wurde durch die Einleitung des Kartell-Verfahrens im Jahr 2014 noch weiter verstärkt. Die vom Raiffeisenverband Südtirol organisierte Veranstaltung zum Thema Antitrust fiel daher erwartungsgemäß auf großes Interesse unter den Obleuten, Aufsichtsrät*innen, Geschäftsführer*innen, Vizedirektoren und Stellvertreter*innen, Marktleiter*innen, Innenbereichsleiter*innen und Compliance-Officer der Raiffeisenkassen Südtirols.

Der Referent Avv. Dario Ruggiero, Rechtsanwalt der Kanzlei Cintioli & Associati und Spezialist für Wettbewerbsrecht aus Rom, hatte die Raiffeisenkassen in Südtirol im Zuge der Causa Antitrust (2014 bis 2020) erfolgreich gegenüber der Wettbewerbsbehörde in Rom vertreten. In seinem Online-Vortrag erläuterte er den neuen wettbewerbsrechtlichen Verhaltenskodex, den er auf der Grundlage seiner Erfahrungen mit den Verfahren und seiner Kenntnis des Systems Raiffeisen durch seine Verteidigungsarbeit entworfen hat.

Michael Obrist, Leiter des Bereichs Recht, erinnerte daran, dass die Südtiroler Raiffeisenkassen bereits 2015 ein entsprechendes Antitrust-Programm eingeführt und auch einen eigenen Verhaltenskodex ausgearbeitet und genehmigt hatten. Auf diese Weise sollten im Sinne der Antitrust-Bestimmungen verbotene Verhaltensweisen vermieden werden. Das Programm wurde nun in Zusammenarbeit mit der Kanzlei Cintioli & Associati aktualisiert. Der neue Verhaltenskodex wurde auch an die strukturellen Entwicklungen im RIPS Verbund angepasst.

Wie Avv. Ruggiero unterstrich, solle der Verhaltenskodex die Verbundspartner bei ihrer täglichen Arbeit unterstützen und sie in ihrem Handeln für die wettbewerbsrechtlichen Vorgaben sensibilisieren, um Verstöße gegen Antitrust-Normen zu vermeiden. Auch wenn die Raiffeisenkassen laut Urteil der Gerichtsbehörden nicht in Konkurrenz zueinander stehen, sei ein bewusstes und informiertes Handeln im Sinne der wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen im RIPS Verbund von zentraler Bedeutung, um von vornherein die Einleitung von Kartellverfahren zu vermeiden.