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Staatliche Förderung für bewegliche Güter kleiner und mittlerer Betriebe

Um die Wettbewerbsfähigkeit des italienischen Produktionssystems ist es derzeit schlecht bestellt. Dieser Entwicklung soll mit einer neuen staatlichen Förderung entgegen gewirkt werden.

Die neue staatliche Förderung "Nuova Sabatini" (Art. 2 GD Nr. 69/2013) will die Wettbewerbsfähigkeit wieder ankurbeln und gleichzeitig für kleinste, kleinere und mittlere Betriebe den Zugang zu Neukrediten erhöhen. Die Raiffeisen Landesbank Südtirol ist kürzlich dem Abkommen zwischen ABI, Wirtschaftsministerium und Depositenbank beigetreten.

Alle interessierten Betriebe können daher die entsprechenden ausgefüllten Förderansuchen ab sofort (und noch bis zum 31.10.2016) bei der Raiffeisen Landesbank einreichen.

Förderung gilt für fast alle KMU's

Die "Nuova Sabatini"-Förderung steht, mit Ausnahme weniger Branchen, allen KMU`s zur Verfügung, welche in neue Maschinen, Anlagen, Investitionsgüter, Ausrüstungsgegenstände sowie Hardware, Software und digitale Technologien investieren. Es müssen Neuanschaffungen sein, die für Produktionszwecke verwendet und erst nach der Antragsstellung realisiert werden.

Förderung durch Verlustbeitrag

Die Förderung besteht aus einem Verlustbeitrag ("contributo in c/impianto") und wird anhand eines Tilgungsplans einer Finanzierung mit einer Laufzeit von 5 Jahren inkl. Voramortisierung (0,6 oder 12 Monate entsprechend dem Ansuchen) mit einem theoretischen Zinssatz von 2,75 Prozent errechnet. Auf der Homepage des Ministeriums für Wirtschaftsentwicklung (MISE) kann der Beitrag mit Hilfe eines Simulators individuell berechnet werden. Falls das Unternehmen die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt, kann außerdem der "Fondo Centrale di Garanzia" in Anspruch genommen werden.

Charakteristika der Finanzierung

Die Mittel der Finanzierungen werden über die Depositenbank beschafft und sind daher von der Ersatzsteuer befreit. Die Abtretung der Forderungen aus dem Kreditvertrag mit der Raiffeisen Landesbank Südtirol AG zu Gunsten der Depositenbank ist dabei verpflichtend vorgesehen. Die Finanzierung kann für bis zu 100 Prozent der Investition beantragt werden. Die maximale Laufzeit beträgt fünf Jahre inkl. der Voramortisierung. Der Mindestbetrag der Finanzierung beläuft sich auf € 20.000, der Höchstbetrag auf € 2.000.000. Der Zinssatz der Finanzierung und die Bearbeitungsgebühren werden aufgrund der Höhe der beantragten Finanzierung, der Mittelbeschaffungskosten der Depositenbank, der Risikofaktoren des Antragstellers, sowie der Sicherstellungen (z.B. "Fondo Centrale di Garanzia") berechnet. Die Konditionen werden im Normalfall mit dem Unternehmen vor der Antragstellung vereinbart.

So wird der Antrag gestellt

Für die Förderung und für die Finanzierung müssen Unternehmen ein gemeinsames Ansuchen stellen. Dazu muss die entsprechende Vorlage ("Allegato n. 1 alla circolare") digital ausgefüllt und vom gesetzlichen Vertreter oder einem Bevollmächtigten mittels digitaler Unterschrift unterfertigt werden. Die Unterlagen sind auf der Website des Wirtschaftsministeriums (www.mise.gov.it) veröffentlicht. Anschließend muss der Antrag über die PEC-Adresse des Antragstellers bzw. des Bevollmächtigten an die PEC-Adresse der RLB pec03493.special.credits@raiffeisen-legalmail.it übermittelt werden.

Das Wirtschaftsministerium hat zudem auf seinen WEB-Seiten nützliche Leitfäden zur Antragstellung veröffentlicht: "Guida_compilazione_domanda_V4.pdf", "Beni_Strumentali_Manuale richiesta_erogazione.pdf" und "Nuov_Sabatini_Manuale_2015.pdf". Der Weg von der Überprüfung bis zum Antrag Nach Überprüfung der formellen Richtigkeit des Ansuchens sowie der Mittelverfügbarkeit wird die Genehmigungsphase der Finanzierung durch die Raiffeisen Landesbank Südtirol eingeleitet. Die Raiffeisen Landesbank führt eine autonome Kreditbewertung durch. Bei positiver Behandlung durch die Landesbank stellt das Wirtschaftsministerium das Konzessionsdekret aus und übermittelt dieses mittels PEC direkt dem antragstellenden Unternehmen. Die Auszahlung der Finanzierung erfolgt einmalig innerhalb 30 Tagen ab Vertragsunterfertigung. Das Unternehmen darf die Investition erst nach dem Datum der Antragsstellung beginnen und hat max. 12 Monate Zeit die Investition fertigzustellen. Der Beitrag wird nach Abschluss der Investition sowie nach Vorlage der vorgesehenen Eigenerklärungen in 6 Jahresraten ausbezahlt.

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