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Steuerrecht: News und Informationen

Rund 180 Geschäftsführer, Verwaltungsleiter und Mitarbeiter der Buchhaltung der Mitgliedsgenossenschaften im RVS informierten sich vor kurzem bei der jährlichen Informationsveranstaltung über die Neuerungen aus dem Steuerrecht. Die als LIVE-Webinar organisierte Veranstaltung fand große Zustimmung unter den Teilnehmern.

Das Interesse an der jährlichen Informationsveranstaltung des Raiffeisenverbandes über die Neuerungen im Steuerrecht ist erfahrungsgemäß groß. Die Zuständigen der Mitgliedsgenossenschaften erhalten hier alle wesentlichen Informationen zum aktuellen Steuerrecht und erfahren Details über die Besonderheiten des verabschiedeten Haushaltsgesetzes.

„Corona ist heuer eines der größten Themen“, betonte Ulrich Malfertheiner, Teamkoordinator des Fachbereichs Beratung Steuerrecht zu Beginn der Veranstaltung und verwies auf die verschiedenen Maßnahmen zur Unterstützung der Unternehmen und der Wirtschaft, die aufgrund von COVID-19 erlassen worden sind. Er berichtete über die steuerlichen Neuerungen zum Jahresabschluss, den IRAP-Erlass für Unternehmen und Freiberufler und dessen buchhalterische Behandlung. Punktuell ging er auch auf Neuerungen im staatlichen Haushaltsgesetz 2021 ein und gab interessante Hinweise zum Werbebonus und zum sogenannten „fringe benefit“ für die Zuweisung von Betriebsfahrzeugen an die Arbeitnehmer.

Coronabedingt hatten einige Mitgliedsgenossenschaften des Raiffeisenverbandes im Vorjahr große Umsatzrückgänge erlitten. Die Bestimmungen zur handels- und steuerrechtlichen Aufwertung des Anlagevermögens waren für sie daher besonders interessant. Thomas Weissensteiner, Berater des Fachbereichs Beratung Steuerrecht, meinte dazu: „Heuer ist es den Betrieben erstmals möglich - aufgrund der coronabedingten Einschränkung der Geschäftstätigkeit und einer dadurch niedrigeren Auslastung der Anlagen - die Abschreibung der materiellen und immateriellen Anlagen auszusetzen. So etwas hat es bisher noch nicht gegeben.“ Bei seinen Ausführungen legte er besonderes Augenmerk auf die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf den Jahresabschluss.

Über die möglichen Steuerabzüge, wie den Superbonus 110%, den Fassadenbonus und den Ökobonus, informierte ArnoldKofler, Teamkoordinator des Fachbereichs Dienstleistung Steuerrecht: „Diese Boni verschaffen den Bürgern und Unternehmen die Möglichkeit, mit finanzieller Unterstützung des Staates, kostengünstig Umbau- und Sanierungsarbeiten durchzuführen. Zudem können die aus diesen Arbeiten entstandenen Steuerguthaben an Banken, wie z.B. die Raiffeisenkassen, oder Dritte abgetreten werden.“ Weiters informierte er über die die Erfassung der Tageseinnahmen mittels der elektronischen Registrierkassen und die damit einhergehende staatliche Kassenbon-Lotterie. Seit 1. Februar 2021 können Bürger bei bargeldloser Zahlung an einer Gewinnlotterie teilzunehmen.

Achammer Benjamin, Berater des Fachbereichs Beratung Steuerrecht, referierte über die Verlängerung der Steuerguthaben auf Neuinvestitionen in Anlagegüter von Unternehmen, die die bisherige Sonder- und Hyperabschreibung ersetzen. Er ging außerdem auf die steuerliche Behandlung der aufgrund von COVID-19 gewährten Steuerguthaben und Beiträgen von Staat und Provinz ein und informierte abschließend über die unmittelbaren steuerlichen Auswirkungen des Brexits.

Die inzwischen eingelangten Rückmeldungen zur Informationsveranstaltung sind äußerst positiv. Dies freut die Mitarbeiter des Fachbereichs Steuerrecht. Malfertheiner: „So umfassend die Vorbereitungen auf diese Tagung auch sind, am Ende freuen wir uns darüber, wenn es gelingt, unseren Mitgliedern die oft komplexen Themen verständlich darzulegen.“ Er sieht die Infoveranstaltung als wichtigen Teil der Beratertätigkeit: „Es ist von großem Nutzen bestimmte Themen im Rahmen einer Tagung zu erläutern, denn so erreichen unsere Beratungen sofort ein breiteres Publikum.“