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Vorwurf der Kartellbildung: Offener Brief an die Mitglieder und Kunden

Im Zusammenhang mit dem Vorwurf der Kartellbildung nehmen die Raiffeisenkassen in einem offenen Brief an ihre Mitglieder und Kunden Stellung.

Die italienische Wettbewerbsbehörde hat ein im Jahr 2014 gegen einige Lokalbanken eröffnetes Verfahren kürzlich abgeschlossen. Dabei kommt sie zum Schluss, dass einzelne Raiffeisenkassen zusammen mit dem Raiffeisenverband und der Raiffeisen Landesbank ein Kartell gebildet und gegen die Bestimmungen zum Schutz des Wettbewerbs verstoßen haben. In der Folge hat die Wettbewerbsbehörde insgesamt 26,3 Mio. Euro an Verwaltungsstrafen verhängt. Dazu nehmen die betroffenen Raiffeisenkassen jetzt in einem offenen Brief an ihre Mitglieder und Kunden Stellung.

Der offene Brief im Wortlaut:

Die Verhängung der Verwaltungsstrafen durch die Wettbewerbsbehörde hat bei vielen von Ihnen Verunsicherung ausgelöst und Fragen aufgeworfen. Dies bedauern wir sehr und legen Wert darauf, Ihnen dazu folgende Informationen zu geben:

  • Die Südtiroler Raiffeisenorganisation versteht sich als Verbund selbstständiger Unternehmen, die nach den genossenschaftlichen Grundwerten der Selbsthilfe, Selbstverantwortung und Selbstverwaltung zum Nutzen aller zusammenarbeiten. Die Aufgabenverteilung bedingt, dass auf den Raiffeisenverband und die Raiffeisen Landesbank jene Leistungen verlagert werden, die für die einzelne Raiffeisenkasse nicht möglich, nicht sinnvoll oder kostenmäßig nicht tragbar sind. Auf Grundlage dieses Prinzips pflegen wir seit über 125 Jahren eine enge Zusammenarbeit. Der damit verbundene Informationsaustausch dient der Stärkung der einzelnen Raiffeisenkasse und nicht Preisabsprachen gegenüber Kunden.
  • Innerhalb des Verbundes sehen wir uns als Partner, nicht als Konkurrenten und treten unter einer gemeinsamen Marke auf. Unsere Mitwettbewerber sind die anderen Banken. Die Behörde sieht die Raiffeisenkassen ausschließlich als in Konkurrenz zueinander stehende Unternehmen und die Zusammenarbeit im Verbund und den dabei gepflegten Informationsaustausch in einigen Punkten als nicht wettbewerbskonform. Die Zinsuntergrenze bei Krediten ist zwar Ausgangspunkt des Verfahrens, ist aber weder gesetzeswidrig noch ausschlaggebend für die Entscheidung der Wettbewerbsbehörde.
  • Widersprüchlich ist, dass die von der Wettbewerbsbehörde heute angeprangerte Zusammenarbeit mit der Reform der Genossenschaftsbanken morgen gesetzlich verpflichtend wird. 
  • Die verhängten Strafen treffen uns hart, wir können Ihnen aber versichern, dass diese keine negativen Auswirkungen auf die Preisgestaltung mit den Mitgliedern und Kunden haben werden. Der Bilanzüberschuss des Geschäftsjahres 2015 wird sich zwar erheblich reduzieren, aber wir sind nach wie vor solide aufgestellt.
  • Den ehrenamtlichen Vereinen und Organisationen möchten wir versichern, dass wir –  trotz dieser unerwarteten Aufwände – den genossenschaftlichen Förderauftrag weiterhin uneingeschränkt wahrnehmen werden. Jährlich stellt Raiffeisen für das Gemeinwohl rund 14 Mio. Euro zur Verfügung und wir sind bestrebt, dies auch weiterhin zu tun.

Raiffeisen sieht die getroffene Entscheidung der Behörde als ungerechtfertigt, nimmt diese aber zur Kenntnis. Wir werden alle Rechtsmittel ausschöpfen und gegen die Entscheidung Rekurs einlegen.