|

Wettbewerbsbehörde verhängt Verwaltungsstrafe gegen Raiffeisen

Die italienische Wettbewerbsbehörde hat das im Jahr 2014 gegen einige Lokalbanken eröffnete Verfahren nun abgeschlossen und gegen Raiffeisen hohe Verwaltungsstrafen verhängt. Raiffeisen wird Rekurs einlegen.

Die italienische Wettbewerbsbehörde ist zum Schluss gekommen, dass einzelne Raiffeisenkassen zusammen mit dem Raiffeisenverband und der Raiffeisen Landesbank ein Kartell gebildet und damit gegen die Bestimmungen zum Schutz des Wettbewerbs verstoßen haben. Mit dieser Entscheidung geht die Verhängung hoher Verwaltungsgeldbußen einher.

Vorwurf der Preisabsprachen bei Darlehen

Auslöser für das Verfahren war eine Eingabe der Verbraucherzentrale Südtirol bei der Wettbewerbsbehörde im Dezember 2013, die bei einem Darlehensvergleich zwischen Südtiroler Volksbank, Südtiroler Sparkasse und einigen Raiffeisenkassen eine Übereinstimmung bei der Preisgestaltung festgestellt hat: Alle befragten Banken meldeten die Anwendung eines Mindestzinssatzes im Ausmaß von 3 Prozent. Die Verbraucherzentrale schloss daraus, dass dieser Mindestzinssatz abgesprochen sein könnte.

Die Wettbewerbsbehörde leitete daraufhin gegen die genannten Banken Ermittlungen ein, die Anfang 2015 auf den Raiffeisenverband Südtirol, die Raiffeisen Landesbank und 14 Raiffeisenkassen ausgedehnt wurden. Der Vorwurf der Absprache zur Anwendung eines einheitlichen Mindestzinssatzes zwischen den Lokalbanken konnte nicht bestätigt werden. Dem Raiffeisenverband, der Raiffeisen Landesbank und einigen Raiffeisenkassen wird hingegen ein nicht wettbewerbskonformer Informationsaustausch mit dem Ziel der Koordinierung der Marktpolitik und damit Kartellbildung vorgeworfen, dies insbesondere bei der Bepreisung von Wohnbaudarlehen.

Herbert Von Leon, Obmann des Raiffeisenverbandes, dazu: „Die Entscheidung der Wettbewerbsbehörde trifft uns hart und ist nach unserem Verständnis nicht nachvollziehbar. Mit dieser Entscheidung wird das genossenschaftliche Prinzip an sich in Frage und an den Pranger gestellt. Was wir tun, ist nichts anderes als eine genossenschaftliche Zusammenarbeit im Sinne des Subsidiaritätsprinzips, die wir seit über 100 Jahren pflegen und die auch im deutschsprachigen Ausland ähnlich funktioniert“.

Verwunderung über hohe Geldstrafen

Die einzelnen Raiffeisenkassen bieten ihre Bankdienstleistungen der Bevölkerung in ihrem Tätigkeitsgebiet an, eine Zusammenarbeit gibt es bei Diensten, die für einzelne Raiffeisenkassen zu komplex oder kostspielig sind. Die Preise der Bankprodukte werden jedenfalls von den einzelnen Raiffeisenkassen individuell festgelegt, was die unterschiedlichen Zinsstrukturen beweisen. Die verhängten hohen Geldstrafen seien deshalb umso verwunderlicher, weil Raiffeisen mehrfach nachweisen konnte, dass die in Südtirol angewendeten Konditionen italienweit zu den besten zählen. Auch die Südtiroler Verbraucherzentrale bestätigt in einem Schreiben an die Wettbewerbsbehörde, dass Raiffeisen allgemein  sehr vorteilhafte Bedingungen für die Verbraucher anwendet und eine wichtige Rolle für die Südtiroler Wirtschaft einnimmt.

Raiffeisen legt Rekurs ein

Raiffeisen wird gegen die Entscheidung der Wettbewerbsbehörde alle Rechtsmittel ausschöpfen und beim zuständigen Verwaltungsgericht Rekurs einlegen. Es sind  insgesamt um die 26,3 Mio. Euro an Verwaltungsgeldbußen verhängt worden, die die anstehenden Jahresabschlüsse der betroffenen Banken und des Raiffeisenverbandes belasten.