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2016: Für manche sogar Steuererleichterungen

Markus Fischer, Leiter der Hauptabteilung Steuerrecht im Raiffeisenverband präsentiert auf der Informationstagung für Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer die steuerlichen Neuerungen für das Jahr 2016.

Die Umsetzungen der Maßnahmen zur Stabilisierung  des Staatshaushaltes, zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung und zur Wirtschaftsförderung zeigen im Jahr 2016 direkte Auswirkungen auf die steuerrechtlichen Belange der Mitgliedsgenossenschaften.

Einige dieser Neuerungen bekommen die Mitgliedsgenossenschaften unmittelbar zu spüren: "Die steuerrechtlichen Vorgaben, die in diesem Jahr umgesetzt werden müssen, betreffen vor allem die Einkommenssteuer IRES und die IRAP für die Landwirtschaft", so Fischer im Rahmen seiner Ausführungen, "dabei gibt es für bestimmte Gruppen sogar einige Steuererleichterungen."  

Die Einkommenssteuer IRES beispielsweise wird laut Art. 1 Abs. 61 und 65  von 27,5 auf 24 Prozent reduziert. Für Banken gilt zwar auch eine Reduzierung von 27,5 Prozent auf 24 Prozent allerdings wurde - gewissermaßen als Ausgleich - ein Zuschlag von 3,5 Prozent eingeführt. Damit müssen Banken Mehrkosten nicht extra in der Bilanz ausweisen.

Neu ist auch, dass Passivzinsen ab 2017 zu hundert Prozent abzugsfähig werden (bis 2016 betrug der Anteil 96 Prozent). Eine durchaus positive Neuerung für Banken mit deren Hilfe sie Passivzinsen zur Gänze abziehen können. Der Großteil der steuerlichen Neuerungen betrifft Maßnahmen, die - einfach ausgedrückt - die Wirtschaft des Landes ankurbeln sollen. Dies trifft beispielsweise auch auf die Abschaffung der IRAP für Landwirte zu. Im Art. 1 der IRAP Landwirtschaft (Abs. 70 - 72 und Abs. 91 bis 97) wird die Investitionsbeihilfe für Anlagegüter geregelt: inhaltlich ist es eine Investitionshilfe für Landwirte. Interessant für die bekanntlich personalintensiven Genossenschaften sind die IRAP-Neuerungen in Bezug auf die Personalkosten. Hier gibt es eine Erleichterung für jene Betriebe mit einer hohen Anzahl an unbefristet angestellten MitarbeiterInnen.  

Weitere Informationen und Details zu sämtlichen Neuerungen in diesen Bereich liefert die Hauptabteilung Steuerrecht im Raiffeisenverband. Sie bietet Beratung und Unterstützung in Sachen Steuerrecht und übernimmt Dienstleistungen für die Mitgliedsbetriebe.