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Antitruststrafe gegen Raiffeisen: Urteil annulliert

Heute (Donnerstag) wurde das Urteil des Verwaltungsgerichtes Latium zur Antitruststrafe gegen Raiffeisen veröffentlicht. Darin wird die Entscheidung der Wettbewerbsbehörde annulliert.

2014 hatte die italienische Wettbewerbsbehörde aufgrund einer Eingabe der Verbraucherzentrale Südtirol gegen Raiffeisen ein Verfahren eingeleitet. Den betroffenen Banken sowie dem Raiffeisenverband wurde eine unerlaubte Kartellbildung vorgeworfen. Stein des Anstoßes war der Austausch, den die einzelnen Raiffeisenkassen untereinander und im Rahmen des Verbandes pflegten.

In ihrer Entscheidung bestätigte die Behörde ihre Vorhaltungen und verurteilte Raiffeisen zu einer Verwaltungsgeldbuße von insgesamt über 26 Mio. Euro. Der Betrag wurde der Behörde überwiesen und gleichzeitig Rekurs vor dem zuständigen Verwaltungsgericht Latium eingelegt. Am 8. März 2017 fand in Rom im Rahmen einer öffentlichen Anhörung die Verhandlung des Rekurses statt.

Am heutigen Donnerstag hat der Raiffeisenverband über seine Anwälte erfahren, dass das Urteil veröffentlicht wurde. Darin folgten die Richter den Argumenten von Raiffeisen und annullierten die Entscheidung der Wettbewerbsbehörde. "Raiffeisen nimmt das Urteil mit großer Erleichterung und Genugtuung zur Kenntnis. Nach Durchsicht der Urteilsbegründung werden wir näher auf die Entscheidung des Gerichts eingehen", sagt Herbert Von Leon, Obmann des Raiffeisenverbandes.