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Arbeitsmarktreform „Jobs Act“: die Genossenschaften informieren sich

Die Neuerungen im Bereich der Arbeitsmarktreform „Jobs Act“ standen kürzlich im Mittelpunkt einer Informationstagung des Raiffeisenverbandes für die Mitgliedsgenossenschaften im Raiffeisenhaus Bozen.

Rund hundert Vertreterinnen und Vertreter der Mitgliedsgenossenschaften informierten sich auf der von der Hauptabteilung Personal und Arbeitsrecht organisierten Tagung über die wichtigsten Neuerungen im Bereich der Arbeitsmarktreform. Der Experte und Hauptabteilungsleiter Ralf Niederstätter erläuterte die von der Regierung angestrebten Ziele und Schwerpunkte dieser Reform. 

Von „CoCoPRO“ bis „ANPAL“

"Große Änderungen wird es bei den diversen Arbeitsvertragsformen wie befristete Arbeitsverträge, Lehrlingsvertrag, Arbeit auf Abruf, Teilzeitarbeitsvertrag oder atypische Arbeitsvertragsformen geben", so Christoph Gamper, der Leiter der Abteilung Beratung Personal und Arbeitsrecht im Raiffeisenverband. In seinem Vortrag ging er speziell auf die Abschaffung der Möglichkeit einer fortwährenden freien Projektarbeit (CoCoPro) ein.

Neuheiten sind auch bei  Abwesenheiten wegen Mutterschaft und bei den Elternfreistellungen zu erwarten. Darüber informierte Verena Spitaler und wies auf die geplante Vereinheitlichung der Verwaltungsapparate und die Gründung der nationalen Agentur „ANPAL“ hin.

Bei der gezielten Aufnahme von beeinträchtigten Personen, der Führung des Einheitsregisters, der Kündigung und einvernehmlichen Auflösung von Arbeitsverhältnissen wird es ebenfalls Änderungen geben. Dies kündigte Agnes Gurdin an und erklärte außerdem die Neuerungen bei den sozialen Abfederungsmaßnahmen während der Arbeitsverhältnisse.

Sogar im Bereich der Videoüberwachung wird es Änderungen geben. Auch darüber wurde auf der Tagung informiert.