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Energiediagnose hilft Energie sparen

Unternehmen ab einer bestimmten Größe müssen noch innerhalb 5. Dezember eine Energiediagnose vornehmen. Die Fachexperten des Raiffeisenverbandes sind für diesen Service entsprechend qualifiziert.

Bis 2020 will die EU den CO2-Ausstoß um mindestens 20 Prozent verringern. Das sieht die 2012 beschlossene EU-Energieeffizienzrichtlinie vor. Die einzelnen EU-Staaten sollen dabei u. a. ihren Energieverbrauch jährlich um bis zu 1,5 Prozent senken. Italien hat die Inhalte der EU-Richtlinie 2012/27/EU mit Gesetzesdekret Nr. 102 vom 4. Juli 2014 in die nationale Gesetzgebung übernommen und eine Reihe von Maßnahmen zur Energieeffizienz und Energieeinsparung erlassen.

Energieaudit für große Unternehmen
Beispielsweise sind große Unternehmen und solche mit einem hohen Energieverbrauch (sogenannte „imprese energivore“) verpflichtet, eine Energiediagnose bzw. ein Energieaudit ihres Unternehmens vorzunehmen. „Bei der Energiediagnose, die von qualifizierten Fachexperten wiederholend alle vier Jahre durchgeführt werden muss, wird der gesamte Energieverbrauch des Unternehmens detailliert erhoben und mögliche Energieeinsparungspotentiale aufzuzeigt“, erklärt Günther Schweigkofler von der Unternehmensberatung in der Hauptabteilung Waren und Dienstleistungsgenossenschaften im Raiffeisenverband. Die erste Energiediagnose muss bereits innerhalb 5. Dezember dieses Jahres erfolgen.
Als „große Unternehmen“ werden dabei Betriebe mit mehr als 250 Mitarbeitern oder mit einem jährlichen Umsatz über 50 Mio. Euro und einer Bilanzsumme über 43 Mio. Euro eingestuft. Von der Verpflichtung dieser Energiediagnose ausgenommen sind Unternehmen, die bereits nach ISO 50001 (Energiemanagementsystem) oder der internationalen Umweltmanagementnorm ISO 14001 zertifiziert sind.

Service des Raiffeisenverbandes
Laut Handelskammer Bozen gibt es in Südtirol 77 Unternehmen, die aufgrund ihrer Bilanzdaten als „große Unternehmen“ eingestuft werden. Für betroffene Mitgliedsgenossenschaften und -körperschaften des Raiffeisenverbandes bietet die Unternehmensberatung in der Hauptabteilung Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften den Service der Energiediagnose an. Die Fachexperten betreuen u. a. bereits zahlreiche Obst- und Sennereigenossenschaften, die aufgrund ihres Energieverbrauchs gesetzlich verpflichtet sind, eigene Energiemanager zu ernennen.