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Fernsehgebühren auf Stromrechnung

Ab Juli 2016 werden die Gebühren für den privaten Fernsehkonsum über die Stromrechnung eingehoben. Für Gebührenbefreiung muss ein eigenes Ansuchen gestellt werden.

Das Gute zuerst: Fernsehen wird billiger, da die allgemeine Fernsehgebühr (Canone RAI) ab heuer nur mehr 100 Euro pro Jahr betragen wird. Wer ein Fernsehgerät bzw. ein Gerät über das das Fernsehprogramm empfangen werden kann besitzt - Smartphones und Tablets ausgenommen - , muss jedoch wie bisher die jährliche Fernsehgebühr entrichten.

Das Neue daran ist, dass der Besitz eines Gerätes bereits von einem vorhandenen Stromanschluss eines Haushaltes abgeleitet wird und die Fernsehgebühr über die Stromrechnung eingehoben werden soll. Die Änderungen wurden mit dem Stabilitätsgesetz 2016 (LEGGE 28 dicembre 2015, n. 208) beschlossen, für das Jahr 2016 werden die ersten Raten mit den Stromrechnungen ab 01. Juli eingehoben. Ab dann werden die anfallenden monatlichen Raten für die Fernsehgebühr auf der jeweiligen Stromrechnung ausgewiesen. Die Fernsehgebühr wird dabei nur einmal pro Familie (Menschen, die auf demselben Familienbogen aufscheinen) und Wohnsitz eingehoben.

Wer kein entsprechendes Fernsehgerät besitzt und von der Gebühr befreit werden möchte, muss ein Ansuchen an die lokale Agentur der Einnahmen oder an die Zentrale Agentur der Einnahmen in Turin stellen (Agenzia delle Entrate - Ufficio Torino 1 Sat - Sportello abbonamenti tv - Casella Postale 22 - 10121 - Torino). Bei einer Falschmeldung drohen strafrechtliche Folgen.

Die bisherige Regelung, dass durch die Entsorgung des Gerätes auch die Gebühren abgemeldet werden können, gilt nicht mehr. Die für die Jahre 2016 bis 2018 erwarteten Mehreinnahmen sollen zur Gebührenbefreiung für ältere Menschen (75 Jahre und älter) herangezogen werden.