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Raiffeisenverband
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Finanzierungskriterien für Genossenschaftsverbände angepasst

Die Landesregierung hat Mitte April auf Vorschlag von Landesrätin Rosmarie Pamer die Beiträge für die Revisions- und Aufsichtstätigkeit sowie für die Förderungs- und Entwicklungstätigkeit zugunsten der Genossenschaftsverbände angepasst.

„Genossenschaften sind eine wesentliche Säule unserer Gesellschaft, sie erbringen zentrale Dienstleistungen. Mit der Anpassung der Finanzierungskriterien stärken wir das Genossenschaftswesen“, sagt Genossenschaftslandesrätin Rosmarie Pamer. Neben dem Raiffeisenverband als größtem Genossenschaftsverband betrifft die Anpassung Coopbund, Cooperdolomiti und A.G.C.I. In den vier Verbänden sind die meisten der derzeit im Landesregister eingetragenen 823 Genossenschaften organisiert.

Weniger Bürokratie, mehr Sicherheit

„Wir sorgen mit der Anpassung für mehr Transparenz in der Berechnung des Landesbeitrages und schaffen Rechtssicherheit, berücksichtigen die Komplexität der Revisionstätigkeit bei der Beitragsberechnung und sorgen allgemein für eine Vereinfachung bei den Unterlagen und der Überprüfung“, betont Pamer. So erfolgt die Gewichtung der Revisionen künftig, indem der Größe und Dimension von Genossenschaften verstärkt Rechnung getragen wird. Die Revisionen der Genossenschaften, außer jener in der Start-up-Phase, finden nur Berücksichtigung, wenn die überprüften Genossenschaften einen Mindestgesamtwert der erbrachten bzw. erzeugten Güter und Dienstleistungen (valore della produzione) erreichen, der auf eine effektive unternehmerische Tätigkeit schließen lässt. Revisionen von Wohnbaugenossenschaften werden nur in der „Bauphase“ anzahlmäßig berücksichtigt.

Einen Bürokratieabbau gibt es auch durch die Vereinfachung der Kostenabrechnung durch Bescheinigungen der verantwortlichen Stellen in den Verbänden sowie durch die Vereinfachung der Spesenabrechnung für das Personal. Zudem wird auch die Sicherheit hinsichtlich der Zulässigkeit der Ausgaben erhöht. Dies, indem für die Berechnung der Beihilfe nur Ausgaben mit Rechnungen mit Ausstellungsdatum vor Bilanzgenehmigung des jeweiligen Genossenschaftsverbandes mit entsprechender Saldierung anerkannt werden, sowie zum Jahresende offene Rechnungen, wenn diese innerhalb eines Zahlungszieles von 60 Tagen nach Abschluss des Bezugsjahres beglichen werden.

In die Überarbeitung der Finanzierungskriterien wurden die Genossenschaftsverbände vom Landesamt für Genossenschaftswesen eingebunden, um praxisorientierte Wege zu gehen, sagt Landesrätin Rosmarie Pamer: „Die gefundenen Lösungen vereinfachen und beschleunigen die Verwaltungsabläufe.“ Robert Zampieri, Generaldirektor des Raiffeisenverbandes, zeigt sich mit den Anpassungen sehr zufrieden: „Die geltenden Kriterien waren einfach nicht mehr zeitgemäß. Landesrätin Rosmarie Pamer gebührt großer Dank für ihre Tatkraft und Umsetzungsstärke.“