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Gehört geplant: der digitale Nachlass

Wenn ein Menschenleben endet, endet auch sein Leben im Netz. Nicht ganz, denn die meisten Daten bleiben auch nach dem Tod erhalten. Diese Dinge sollten Sie bei der digitalen Nachlassplanung beachten.

Nach gültigem Erbrecht treten Erben in Verträge von Verstorbenen ein und erfüllen die offenen Forderungen. Viele Erben wissen aber gar nicht, ob es noch laufende Onlineverträge gibt und wie oder was mit den gespeicherten Daten geschehen soll. 

Einheitliche Regelungen gibt es dazu noch keine. Online-Shops, soziale Netzwerke oder E-Mail-Provider sehen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen beim Ableben eines Kunden oder Mitglieds jeweils unterschiedliche Bestimmungen vor. So geben manche Anbieter die Nutzerdaten gegen Vorlage eines Erbscheins heraus, andere wiederum verlangen eine Sterbeurkunde. Es ist auch nicht in jedem Fall im Interesse des Erblassers, dass die Erben Zugang beispielsweise zu den gesamten persönlichen E-Mails oder Einträgen in sozialen Netzwerken haben.

Ein digitales Testament oder eine Vorsorgevollmacht kann helfen, den digitalen Besitz zu regeln, also die Daten auf den Servern, die Profile, Passwörter und Accounts von digitalen Diensten, die Daten auf Personal Computern, Laptops, Tablets, Handys usw.

Peter Nagler, Direktor der Raiffeisen OnLine GmbH: „Wir raten allen Kundinnen und Kunden Passwörter und Zugangsdaten zu notieren und diese bei einem Nachlassverwalter oder einer Person des Vertrauens zu deponieren. Zum Beispiel einfach alle Benutzerkonten mit Benutzernamen und Passwörtern aufschreiben und diese in einem verschlossenen Umschlag an einem sicheren Ort zu hinterlegen und regelmäßig zu aktualisieren.“ Darüber hinaus sollte man Nagler zufolge festhalten, was mit den persönlichen Daten, wie Bilder, Videos, Emails, Text u.s.w, passieren soll.

Die Südtiroler Verbraucherzentrale hat die wichtigsten Dinge, die es zu beachten gilt, wenn es um den digitalen Nachlass geht, zusammengefasst:

In 12 Schritten zur digitalen Nachlassplanung (Quelle: VZB)

  • Fertigen Sie schon zu Lebzeiten eine Übersicht aller Nutzer-Accounts mit Benutzernamen und Passworten an. Auch ein Passwortmanager eignet sich. Das Masterpasswort könnte dem digitalen Nachlassverwalter anvertraut werden. Die Übersicht ist bei neuen Zugangsdaten zu erneuern.
  • Speichern Sie die Übersicht am besten auf einem verschlüsselten oder zumindest kennwortgeschützten USB-Stick, den Sie an einem sicheren Ort deponieren, beispielsweise mit dem Testament oder an einem anderen Ort, der sicher ist aber nach dem Tod gefunden wird.
  • Bestimmen Sie eine Person Ihres Vertrauens zu Ihrem digitalen Nachlassverwalter. Stellen Sie für diese Person eine Vollmacht aus, in der Sie festlegen, dass diese Person sich vollumfänglich um Ihren digitalen Nachlass kümmern soll. 
  • Regeln Sie in dieser Vollmacht genau, wie mit Ihrem digitalen Nachlass umgegangen werden soll. Welche Daten sollen gelöscht werden, was soll beispielsweise mit Fotos passieren, wie ist mit Ihrem Account in einem sozialen Netzwerk umzugehen? Und welche Daten an welche Erben oder Angehörige weiter gegeben werden.
  • Legen Sie ebenfalls fest, was mit Ihren Endgeräten (Computer, Smartphone, Tablet) und den dort gespeicherten Daten passieren soll. 
  • Die Vollmacht muss handschriftlich verfasst werden. Vergessen sie nicht, die Vollmacht mit einem Datum zu versehen und zu unterschreiben.
  • Übergeben Sie Ihrer Vertrauensperson die Vollmacht und informieren Sie Ihre Angehörigen darüber, dass Sie Ihren digitalen Nachlass auf diese Weise geregelt haben. 
  • Teilen Sie Ihrer Vertrauensperson ebenfalls mit, wo sie die Zugangsdaten zu Ihren Accounts findet, wo Sie zum Beispiel den USB-Stick deponiert haben. 
  • Halten Sie die Auflistung Ihrer Accounts immer aktuell. Ergänzen Sie die Auflistung um neue Accounts, löschen Sie die Daten in der Liste, wenn Sie sich bei einem Account abgemeldet haben. 
  • Es gibt auch Firmen, die eine kommerzielle Nachlassverwaltung anbieten. Die Sicherheit solcher Unternehmen lässt sich allerdings nur schwer beurteilen. Wenn Sie einen kommerziellen Nachlassverwalter beauftragen wollen, erkundigen Sie sich genau nach dem Leistungsumfang und den Kosten. 
  • Vertrauen Sie einem Unternehmen in keinem Fall Passworte an. Auch Ihre Endgeräte (Computer, Smartphone, Tablet) sollten nicht an kommerzielle Unternehmen übergeben werden, die die Geräte nach dem digitalen Nachlass durchsuchen. Hierbei gelangen ggf. zu viele persönliche Daten an Unbefugte;
  • Auf der Website justdelete.me finden Sie Information (auf Englisch) über das Löschen der gängigsten Accounts.