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Raiffeisenverband
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Genossenschaftsbanken: Landesergänzungsvertrag erneuert 

Die Vertragspartner haben am 8. August ein Abkommen zur wirtschaftlichen Erneuerung des Landesergänzungsvertrages für die Beschäftigten im RIPS-Verbundes unterzeichnet.

Damit kommen die wirtschaftlichen Anpassungen laut dem gesamtstaatlichen Kollektivvertrag vom 9. Juli dieses Jahres zur Anwendung. Und zwar unter Berücksichtigung der im vergangenen November getroffenen Vereinbarung sowie der territorialen Begebenheiten. Der Erneuerung waren intensive Verhandlungen auf lokaler Ebene vorausgegangen.

Erst im vergangenen November wurde der Landesergänzungsvertrag für die Mitarbeiter*innen des Raiffeisenverbandes, der Raiffeisen Landesbank Südtirol AG, der 39 Raiffeisenkassen und für weitere Unternehmen, welche den Vertrag anwenden, erneuert. Damals wurden eine Reihe wirtschaftlicher und normativer Vorzüge für die Mitarbeiterschaft umgesetzt. So beispielsweise die Möglichkeit zur 4,5-Tage-Woche, die Anhebung des Betrages an den WKR zu Lasten des Arbeitgebers oder auch die Erhöhung der monatlichen Raiffeisenzulage, und zwar als Vorauszahlung in Erwartung einer gesamtstaatlichen Anpassung der Gehaltstabellen. Dabei wurde festgehalten, dass nach der Erneuerung des gesamtstaatlichen Kollektivvertrages für Mitarbeiter der Genossenschaftsbanken die laufende wirtschaftliche Entwicklung einer gemeinsamen Betrachtung unterzogen und eine Anpassung der ab Oktober 2023 definierten Vorauszahlungen bewertet wird.

Aufgrund der am 9. Juli dieses Jahres erfolgten Erneuerung des gesamtstaatlichen Kollektivvertrages für die Beschäftigten in Genossenschaftsbanken, wurden daher die Verhandlungen neu aufgenommen und der wirtschaftliche Teil für die territoriale Anwendung gemeinsam bewertet. Das Ergebnis, das den bereits ausbezahlten Beträgen Rechnung trägt, sieht neue Gehaltstabellen ab September 2024 und anschließend mit Januar 2025 und Januar 2026 vor. Und anders als ursprünglich definiert, erfolgte dabei keine vollständige Kompensation der gesamten vorausgezahlten Raiffeisenzulage, sondern es wurde ein Differential aufgrund der lokalen unterschiedlichen inflationären Entwicklung im Ausmaß von 100 Euro brutto (hier beispielhaft für eine Einstufung 3.4) beibehalten.

Einmalzahlung für die Mitarbeiter*innen

Auf die territorialen Begebenheiten angepasst wurde auch die Einmalzahlung laut gesamtstaatlichen Kollektivvertrag für die sogenannte Vertragsvakanz. Diese sieht für alle Mitarbeiter*innen, die im August ein bestehendes Arbeitsverhältnis haben und die sich im Zeitraum 1. Jänner 2023 bis 30. September 2023 im Arbeitsverhältnis befanden, 540 Euro brutto vor (hier wieder beispielhaft für eine Einstufung 3.4). 

Neben dem wirtschaftlichen Teil einigten sich Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite auf die Verhandlung einer Reihe normativer Inhalte binnen Jahresende. Diese betreffen u.a. die Anpassung der Normalarbeitszeit auf 37 Wochenstunden ab Juli 2025, die genossenschaftsspezifische Ausbildung, die Handhabe des Arbeitszeitkontos der Solidarität sowie die Zusatzrente.

„Konstruktive Sozialpartnerschaft“

„Das heutige Abkommen ist das Ergebnis einer konstruktiven Sozialpartnerschaft, die das gemeinsame Interesse zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberposition ins Gleichgewicht bringt“, betonte Verbandsobmann Herbert Von Leon bei der Unterzeichnung im Raiffeisenhaus. 

Das heute unterzeichnete gewerkschaftliche Abkommen wurde an getrennten Verhandlungstischen zwischen dem Raiffeisenverband Südtirol, der Autonomen Bankgewerkschaft FABI und den Bankgewerkschaften ASGB-Banken geschlossen. Trotz einer getrennten Verhandlungsdynamik sind sich alle Vertragsparteien auf das für alle Seiten zufriedenstellende Ergebnis einig.