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Gesamtstaatliche Kollektivverträge abgeschlossen

Seit 11. Juni 2022 ist der neue gesamtstaatlich Kollektivvertrag für die leitenden Angestellten, Angestellten und Hilfsangestellten der Raiffeisenkassen unterschrieben und die zähen Verhandlungen abgeschlossen. Vorerst, denn der Vertrag gilt nur bis Ende 2022.

Nach den im Herbst begonnenen Verhandlungen konnten die Sozialpartner am 11. Juni 2022 die Erneuerung des gesamtstaatlichen Kollektivvertrages für die leitenden Angestellten, Angestellten und Hilfsangestellten der Raiffeisenkassen unterzeichnen. Der neue Vertrag sieht Änderungen im normativen und wirtschaftlichen Bereich vor sowie neue Maßnahmen zur Unterstützung von Familien. So sind beispielsweise bis zu fünf zusätzlich bezahlte Freistellungstage während des Schuljahres für die Betreuung von Kindern mit gewissen Pathologien zusammenhängend mit Lernschwierigkeiten vorgesehen oder höhere Beitragsunterstützungen für beeinträchtigte Familienmitglieder. Auch die Möglichkeit eines unbezahlten Wartestandes bei schweren Krankheiten wurde deutlich ausgeweitet. Die wichtigsten Neuerungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind jedoch normative Anpassungen in Hinblick auf die von der italienischen Regierung vorgesehenen Maßnahmen für Familien mit Kindern, den sogenannten Family Act. Dieses Maßnahmenpaket der Regierung sieht erweiterte Möglichkeiten bei Mutter-, Vater- und Elternschaft und eine Ausdehnung von Warteständen vor. Damit sollen Familien unterstützt, die Vereinbarkeit von Familienleben und Beruf, insbesondere für Frauen, begünstigt und der sinkenden Geburtenrate entgegengewirkt werden.

Für den Raiffeisenverband Südtirol waren Vizedirektor des Raiffeisenverbandes Südtirol, Christian Tanner und die Bereichsleiterin Personal & Arbeitsrecht Luisa Nena, bei den Verhandlungen über den gesamtstaatlichen Kollektivvertrag dabei. Dass es nun zu einem Abschluss gekommen ist, sieht Christian Tanner positiv: „Man hat lange verhandelt und am Ende unerwartet schnell abgeschlossen.“ Im neuen Kollektivvertrag konnten einige Dinge angepasst werden. Inhaltlich vervollständige der Vertrag die Umsetzung der Veränderungen, welche die Reform des Genossenschaftsbankwesens auf gesamtstaatlicher Ebene mit sich gebracht hat. "Für uns sind die Auswirkungen des neuen Kollektivvertrages weniger schlagend", so Tanner.

Derzeit wird der Vertrag noch von den Gewerkschaften geprüft, erst danach kommt er voll zur Wirkung. Wann das sein wird, könne man derzeit noch nicht sagen. Dennoch gehen die Beteiligten davon aus, dass dies noch im Juli erfolgen wird. Auch, da die vorgesehenen Gehaltserhöhungen im August wirksam werden sollen und daher spätestens bei der Gehaltsauswertung des Monats August klar sein muss, ob der Vorbehalt aufgelöst ist oder nicht. Danach bleibt der neue Vertrag bis Ende des Jahres in Kraft.

Die Mitarbeitenden der Südtiroler Raiffeisenkassen und des Raiffeisenverbandes Südtirol stehen im Vergleich zu den Kolleginnen und Kollegen im restlichen Italien bereits jetzt besser da. Durch die Erneuerung des Landesergänzungsvertrages, dem Vertrag vom 27. November 2020, haben diese seit April 2021 einen Teil der vorgesehenen finanziellen Aufwertung erhalten. Im August und auch im Oktober diesen Jahres sind weitere finanzielle Verbesserungen vorgesehen.

Im kommenden Jahr starten die Verhandlungen von Neuem. Denn wie Christian Tanner sagt: „Um moderne und neue Ergebnisse zu erzielen, müssen modernere Instrumente im Bereich derPersonalführung und vor allem mehr Flexibilität eingeführt werden. Wir hoffen, dass die Sozialpartner die richtigen Antworten auf die Herausforderungen der Zeit finden werden.“