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Haftungsvereinbarung statt Bankengruppe

Die Südtiroler Raiffeisenkassen müssen sich nicht zwingend zu einer Bankengruppe zusammenschließen, sondern können alternativ eine sogenannte Haftungsvereinbarung schließen. Noch muss aber die Abgeordnetenkammer ihr Plazet dazu geben.

Nach der Genehmigung eines entsprechenden Abänderungsantrages zur Reform der Genossenschaftsbanken am 23. November in der Finanzkommission des Senates hat am 28. November auch der Senat den Entwurf über die Umwandlung des Gesetzesdekrets Nr. 119/2018 ("Decreto Fiscale") genehmigt.

Innerhalb 22. Dezember muss auch die Abgeordnetenkammer den Entwurf annehmen, damit das Dekret endgültig Gesetz wird. Dann wird es den Südtiroler Raiffeisenkassen ermöglicht, zwischen zwei Alternativen zu wählen. Neben einer genossenschaftlichen Bankengruppe können sich die Raiffeisenkassen - ähnlich wie in Österreich und Deutschland - auch für ein sogenanntes Institutsbezogenes Sicherungssystem entscheiden.

Stabilität im Mittelpunkt

Im Rahmen einer Landestagung, die vergangene Woche im Raiffeisenhaus Bozen stattfand, informierte der Raiffeisenverband über die aktuelle Entwicklung und die neue Möglichkeit einer Haftungsvereinbarung. Bei der Tagung für die Obleute und Geschäftsführer der Raiffeisenkassen wurden auch die Unterschiede zwischen einem Institutsbezogenen Sicherungssystem und einer Bankengruppe aufgezeigt. Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass ein Institutsbezogenes Sicherungssystem eine Haftungsvereinbarung ist, die sich auf den Erhalt der Stabilität der Banken beschränkt, während die Bankengruppe darüber hinaus in die Geschäftsgestaltung der einzelnen Raiffeisenkasse eingreift.

IPS: Hälfte der Kreditinstitute im Euroraum

Erst im Oktober hatte der italienische Ökonom und Präsident des Centro Europa Ricerche (CER) Vladimiro Giacchè bei einer Tagung in Bozen eine Studie vorgestellt, welche die Unterschiede zwischen einem IPS und einer Genossenschaftlichen Bankengruppe beleuchtet. Die Studie analysiert die Vorteile, welche das europäische Bankenregelwerk den beiden Organisationsmodellen bietet. Giacchè betonte dabei die Bedeutung der institutsbezogenen Sicherungssysteme. Immerhin nehmen rund 50 Prozent der Kreditinstitute im Euroraum an einem IPS teil.

Einstimmiger Grundsatzbeschluss

Im Rahmen der Landestagung wurde schließlich einstimmig der Grundsatzbeschluss gefasst, das Organisationsmodell eines Institutsbezogenen Sicherungssystems umsetzen zu wollen, sofern auch die Abgeordnetenkammer dem erwähnten Gesetzesentwurf zustimmt. Denn mit einem Institutsbezogenen Sicherungssystem sehen die Südtiroler Raiffeisenkassen ihre Stabilität gesichert, ohne dass ihre derzeitige Autonomie durch eine Konzernlogik eingeschränkt wird. Die Entscheidungen bleiben vor Ort und somit kann die genossenschaftliche Ausrichtung sichergestellt werden.

Raiffeisen: Stärke durch Einheit

Bei der Tagung wurde auch die Stärke der Südtiroler Raiffeisen-Geldorganisation betont, die vor allem in ihrer Einheit und Geschlossenheit bestehe. Darauf verwiesen sowohl Verbandsobmann Herbert Von Leon also auch der Präsident der Raiffeisen Landesbank Michael Grüner. Anton Kosta, Vorsitzender der Geschäftsführer-Vereinigung der Südtiroler Raiffeisenkassen, erinnerte bei der Tagung schließlich an die Werte der Genossenschaftsbanken, die es nun gelte, mit in die Zukunft zu bringen und zu wahren. Bei einer Landestagung im Raiffeisenhaus Bozen wurde über den aktuellen Stand der Reform der Raiffeisenkassen informiert.