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IPS sichert Vertrauen der Mitglieder und Kunden

Bei einer Informationstagung im Raiffeisenhaus Bozen wurde Anfang April das Institutsbezogene Sicherungssystem der Genossenschaftsbanken in Deutschland vorgestellt. Ein Vorbildmodell für die Raiffeisenkassen. 

Wie der Institutsschutz bei den Genossenschaftsbanken in Deutschland aufgebaut ist, darüber konnten sich Mandatare und Geschäftsführer der Raiffeisenkassen sowie Vertreter der Raiffeisen Landesbank bei einer Tagung in Bozen ein Bild machen.

Verbandsobmann Herbert Von Leon konnte mit Ralf Benna und Ilka Kosik vom Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) zwei Experten für Institutsbezogene Sicherungssysteme als Referenten begrüßen. Willkommen heißen konnte Von Leon unter anderem auch Direktor Maurizio Cannistraro und Vizedirektor Luca Moscadelli von der Banca d’Italia Filiale Bozen, sowie den Präsidenten des Centro Europa Ricerche (CER)Vladimiro Giacchè.

Vorbild, aber keine Blaupause

Ende Dezember 2018 hatten sich 39 Raiffeisenkassen anstelle der Gründung einer lokalen Bankengruppe für ein Institutsbezogenes Sicherungssystems (IPS) entschieden. Derzeit laufen die Überlegungen und Vorbereitungen für den Aufbau einer solchen Haftungsvereinbarung, sagte Generaldirektor Paul Gasser zum aktuellen Stand. Die Sicherungseinrichtung des BVR biete dazu ein interessantes Vorbildmodell, meinte Gasser.

„Wir können zwar keine Blaupause bieten, aber Möglichkeiten zum Abwägen aufzeigen“ sagte Ralf Benna. Er leitet die Abteilung Bankbetreuung und ist u. a. für die Gremien der Sicherungseinrichtung des BVR verantwortlich. Der BVR ist  Spitzenverband der genossenschaftlichen Kreditwirtschaft in Deutschland – mit über 875 Bankinstituten, über 30 Millionen Kunden und über 18 Millionen Mitgliedern –  und Träger des Institutsbezogenen Sicherungssystems. Wie die Sicherungseinrichtung des BVR funktioniert und aufgebaut ist, erläuterte Dr. Ralf Benna gemeinsam mit der Rechtsanwältin Ilka Kosik, die in der Stabstelle Recht der Sicherungseinrichtung arbeitet und unter anderem in der IPS-Sanierungsplanung für die angeschlossenen Genossenschaftsbanken tätig ist.

Kundenvertrauen im Mittelpunkt

Als erste Bankengruppe überhaupt hat der BVR bereits vor über 80 Jahren eine Sicherungseinrichtung gegründet, bei der es sich um das weltweit älteste ausschließlich privat finanzierte Sicherungssystem für Banken handelt. Die wichtigste Aufgabe der Sicherungseinrichtung des BVR ist es, das Vertrauen der Kunden in die genossenschaftlichen Bankinstitute zu sichern. Das geschieht, indem sie drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten bei den angeschlossenen Banken abwendet oder behebt und damit einen umfassenden Schutz der Kundeneinlagen gewährleistet. Die Kernaufgabe liegt viel mehr in der Prävention als in der Sanierung. „Wir zeigen mögliche Risikopotentiale auf und geben Anregungen, um Fehlentwicklungen vorzubeugen“, erklärte Benna.

Die Sicherungseinrichtung des BVR greift in die Hoheit der einzelnen und eigenständigen Genossenschaftsbank nicht ein. „Wir werden erst tätig, wenn es bei der Analyse der Geschäftszahlen Auffälligkeiten und Unregelmäßigkeiten gibt oder Verstöße auftreten“, sagte Benna. Falls erforderlich, führt die Sicherungseinrichtung auch Sanierungsmaßnahmen zugunsten von Banken durch. Dabei muss die Bank einen schlüssigen Restrukturierungs- und Zukunftsplan vorlegen, der von der Sicherungseinrichtung begleitet wird. Zudem muss sie die bereitgestellten Mittel wieder im höchstmöglichen Maß zurückzahlen. „Unser Institutsschutz ist bei den Kunden sehr anerkannt und genießt großes Vertrauen“, sagte Ilka Kosik, die das Organigramm und den Aufbau der BVR-Sicherungseinrichtung näher erläuterte.

Neben der Sicherungseinrichtung des BVR besteht beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken BVR seit dem Inkrafttreten des neuen Einlagensicherungsgesetzes zum 3. Juli 2015 zudem die als gesetzliches Einlagensicherungssystem anerkannte BVR Institutssicherung GmbH.

Genossenschaft wird Träger des IPS

Für die Südtiroler Raiffeisenkassen steht der Aufbau eines Institutsbezogenen Sicherungssystems noch bevor. Bis Jahresmitte sollen alle Voraussetzungen geschaffen werden, um bei der Aufsichtsbehörde den Antrag für die Gründung eines IPS zu stellen. Die operative Umsetzung samt Testlauf ist für die zweite Jahreshälfte geplant, bevor im neuen Jahr der Start des IPS erfolgen soll.

Bereits beschlossen ist, dass der Träger des IPS für die Raiffeisenkassen eine Genossenschaft mit vorwiegender Mitgliederförderung sein wird, deren Statuten in Kürze verabschiedet werden sollen.