Kundenvertrauen im Mittelpunkt
Als erste Bankengruppe überhaupt hat der BVR bereits vor über 80 Jahren eine Sicherungseinrichtung gegründet, bei der es sich um das weltweit älteste ausschließlich privat finanzierte Sicherungssystem für Banken handelt. Die wichtigste Aufgabe der Sicherungseinrichtung des BVR ist es, das Vertrauen der Kunden in die genossenschaftlichen Bankinstitute zu sichern. Das geschieht, indem sie drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten bei den angeschlossenen Banken abwendet oder behebt und damit einen umfassenden Schutz der Kundeneinlagen gewährleistet. Die Kernaufgabe liegt viel mehr in der Prävention als in der Sanierung. „Wir zeigen mögliche Risikopotentiale auf und geben Anregungen, um Fehlentwicklungen vorzubeugen“, erklärte Benna.
Die Sicherungseinrichtung des BVR greift in die Hoheit der einzelnen und eigenständigen Genossenschaftsbank nicht ein. „Wir werden erst tätig, wenn es bei der Analyse der Geschäftszahlen Auffälligkeiten und Unregelmäßigkeiten gibt oder Verstöße auftreten“, sagte Benna. Falls erforderlich, führt die Sicherungseinrichtung auch Sanierungsmaßnahmen zugunsten von Banken durch. Dabei muss die Bank einen schlüssigen Restrukturierungs- und Zukunftsplan vorlegen, der von der Sicherungseinrichtung begleitet wird. Zudem muss sie die bereitgestellten Mittel wieder im höchstmöglichen Maß zurückzahlen. „Unser Institutsschutz ist bei den Kunden sehr anerkannt und genießt großes Vertrauen“, sagte Ilka Kosik, die das Organigramm und den Aufbau der BVR-Sicherungseinrichtung näher erläuterte.
Neben der Sicherungseinrichtung des BVR besteht beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken BVR seit dem Inkrafttreten des neuen Einlagensicherungsgesetzes zum 3. Juli 2015 zudem die als gesetzliches Einlagensicherungssystem anerkannte BVR Institutssicherung GmbH.
Genossenschaft wird Träger des IPS
Für die Südtiroler Raiffeisenkassen steht der Aufbau eines Institutsbezogenen Sicherungssystems noch bevor. Bis Jahresmitte sollen alle Voraussetzungen geschaffen werden, um bei der Aufsichtsbehörde den Antrag für die Gründung eines IPS zu stellen. Die operative Umsetzung samt Testlauf ist für die zweite Jahreshälfte geplant, bevor im neuen Jahr der Start des IPS erfolgen soll.
Bereits beschlossen ist, dass der Träger des IPS für die Raiffeisenkassen eine Genossenschaft mit vorwiegender Mitgliederförderung sein wird, deren Statuten in Kürze verabschiedet werden sollen.