Wirtschaftliche und normative Neuerungen
Die Neuerungen betreffen sowohl den wirtschaftlichen als auch den normativen Bereich. So werden etwa die Gehaltstabellen ab 1. Januar 2020 abgehoben. Für den Zeitraum Januar bis Juli 2020 ist eine Nachzahlung in Form einer Una-Tantum-Zahlung vorgesehen. Im normativen Teil wird die Einkommenssicherung der Saisonarbeiter nachhaltig im Vertrag verankert. Dadurch kann eine gute Flexibilität im Einsatz der Saisonarbeiter gewährleistet werden.