Die Genossenschaftsverbände (Raiffeisenverband Südtirol Gen., Coopbund Alto Adige Südtirol und A.G.C.I. Alto Adige Südtirol) sowie die Gewerkschaftsorganisationen (ASGB, SGBCISL, CGIL-AGB und UIL-SGK) konnten in kurzer Verhandlungszeit eine ausgewogene Einigung finden. Dies trotz der Tatsache, dass seitens der öffentlichen Verwaltung eine teilweise Gegenfinanzierung der erhöhten Kosten nur für die Sozialgenossenschaften zugesichert wurde, die sich mit Kleinkinderbetreuung beschäftigen.
Von den Arbeitszeiten bis hin zu den Urlaubsansprüchen
Die Neuerungen im Kollektivvertrag betreffen Themen zu den Arbeitszeiten, Vorschusszahlungen im Fall von Arbeitsunfällen, Freistellung für die Mitarbeiter*innen im Todesfall von Familienmitgliedern sowie bei Krankheit der Kinder, Abtretung von Urlaubsansprüchen an Arbeitskollegen*innen bis hin zu einer Regelung für befristete Anstellungsmöglichkeiten für Schüler*innen und Studenten in den Sommermonaten.
Stufenweise wirtschaftliche Zuwendungen
Aufgrund der wirtschaftlichen Situation und unter Berücksichtigung der derzeitigen Rahmenumstände, unter denen Sozialgenossenschaften arbeiten, wurde weiters eine Möglichkeit gefunden, die wirtschaftlichen Zuwendungen stufenweise im Laufe des Jahres zu bezahlen. Dies betrifft die Sozialgenossenschaften des Typs B, deren Zweck es ist, sozial benachteiligte Personen in die Arbeitswelt einzugliedern.
Der nun erfolgte Abschluss des normativen Teils und der bereits im März abgeschlossene wirtschaftliche Teil des territorialen Kollektivvertrages für Sozialgenossenschaften bestätigt die gute Zusammenarbeit der Sozialpartner im sozialen Bereich und kann als gemeinsamer Erfolg gewertet werden, hieß es im Rahmen der Unterzeichnung im Raiffeisenhaus Bozen.