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Raiffeisen unterstützt innovative Unternehmen

Heute wurden bei einer Pressekonferenz die Sondermaßnahmen für Unternehmen vorgestellt, die in den ESG-Bereichen und in Innovation investieren. „Uns geht es darum, mit der Förderung dieser Investitionen eine Hebelwirkung zu erwirken“, so Landesrat Philipp Achammer. Für Raiffeisen stellt das Einvernehmensprotokoll einen weiteren Baustein in ihrer konsequenten Unterstützung innovativer Unternehmen dar.

Die vergangenen Freitag, 28. November in der Landesregierung genehmigten Sondermaßnahmen können ab Februar 2026 starten: Das Land Südtirol hat Sondermaßnahmen für Unternehmen beschlossen, die in Nachhaltigkeit (ESG) und in Innovation investieren. Damit dies gelingen kann, wurde ein Einvernehmensprotokoll mit starken Partnern unterzeichnet, und zwar mit Raiffeisen, Volksbank, Sparkasse, Raika Ritten, Raiffeisenkasse St. Martin in Passeier, Confidi, Garfidi und Euregio+.

Für Raiffeisen stellt dieses Protokoll nur einen logischen Schritt dar, sind doch die Sondermaßnahmen für Unternehmen eine Ergänzung und Ausweitung des bereits bestehenden Angebots, mit welchem Raiffeisen im ESG-Bereich eine Vorreiterrolle einnimmt, auch mit Blick auf die Förderung erneuerbarer Energien.

„Konzeptionell ging es uns dazu, ein bis 2030 angelegtes langfristiges Konzept auszuarbeiten, das eine Planbarkeit ermöglicht“, so Abteilungsdirektor für Innovation Franz Schöpf. „Und inhaltlich würde es uns freuen, wenn die 2,5 Mio Euro, die wir für das erste Bezugsjahr vorgesehen sind, nicht ausreichen würden“, so Landesrat Achammer.

Die Maßnahme wurde am 28. November genehmigt und basiert auf der Anpassung der Richtlinien zum Landesgesetz Nr. 4/2012. „Ziel dieser Sondermaßnahme ist es, den Zugang zu Liquidität zu erleichtern und nachhaltige Investitionen zu fördern, die die Wettbewerbsfähigkeit der Südtiroler Unternehmen und Unternehmerinnen stärken“, betonte Landesrat Philipp Achammer. Für Finanzierungen von 30.000 bis 500.000 Euro können Betriebe künftig Zinsbeiträge von 2,5 Prozent für die ersten zwei Jahre erhalten – vorausgesetzt, die Investitionen betreffen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung in Verbindung mit Innovation.

Die Zielgruppe der Maßnahme umfasst vor allem Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen sowie größere Betriebe (Mid-Cap-Unternehmen) mit bis zu 3.000 Beschäftigten, die ihren Sitz oder ihre Produktionseinheit in Südtirol haben und aktiv sind – einschließlich landwirtschaftlicher Unternehmen.

Landesrat Achammer hob hervor, dass die Transformation hin zu mehr Nachhaltigkeit und technologischer Weiterentwicklung eine zentrale Aufgabe der kommenden Jahre darstellt. Mit der neuen Maßnahme unterstützt das Land gezielt jene Betriebe und Unternehmerinnen, die diesen Wandel aktiv mitgestalten. Direktor Schöpf unterstrich die enge Zusammenarbeit mit lokalen Banken und Kapitalanlagegesellschaften, die Finanzierungen zu günstigen Bedingungen anbieten: „Wir fördern Investitionen, die die Wettbewerbsfähigkeit unserer Betriebe stärken und ihnen den Weg in eine nachhaltige Zukunft öffnen.“

Vertreterinnen und Vertreter der lokalen Banken sowie der staatlichen Banken mit Filialen in Südtirol nahmen an der Pressekonferenz teil. Sie übernehmen künftig eine zentrale Rolle bei der Umsetzung der Maßnahme.

Die Sondermaßnahme startet im Februar 2026 und gilt für Finanzierungen, die bis einschließlich 31. Juli 2030 zugesagt werden. Landesrat Philipp Achammer und Direktor Franz Schöpf stellen die Inhalte der Maßnahme in den kommenden Wochen bei sogenannten Innovationsfrühstücken den Unternehmen vor.