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Neue Landesergänzungsverträge unterzeichnet

Vor kurzem haben die Vertragspartner den Landesergänzungsvertrag für Beschäftigte der Raiffeisen Geldorganisation unterschrieben. Auch die Beschäftigten der kleinen privaten Elektrowerke, Fernheizwerke und Biogasanlagen in Südtirol kommen in den Genuss eines erneuerten Landeskollektivvertrages.

Nach langwierigen und teils schwierigen Verhandlungen unterzeichneten die Vertreter der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände am 27. November den Landesergänzungsvertrag für die Beschäftigten der Raiffeisen Geldorganisation. Eine Anpassung war seit 2010 ausständig.

Dass jetzt eine Einigung erzielt werden konnte, freut Christian Tanner, Vizedirektor des Raiffeisenverbandes Südtirol. Er zeigt sich mit dem Verhandlungsergebnis zufrieden: „Für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bringt der neue Vertrag Verbesserungen in vielerlei Hinsicht.“ Die Auswirkungen seien auch am Ende des Monats spürbar, meint Tanner.
Eine Einigung mit den Vertragspartnern zu erlangen war besonders schwierig, weil die Abstimmung mit den gesamtstaatlichen Normen erforderlich war, wobei die Genossenschaftsbanken in Italien zum Teil eine andere Realität durch die jüngst gegründeten Bankengruppen leben.

Der erneuerte Vertrag betrifft ca. 2.500 Arbeitnehmer der Raiffeisenkassen und Unternehmen, die diesen Kollektivvertrag anwenden, wie beispielsweise der Raiffeisenverband Südtirol. Der Vertrag gilt bis zum 31. Dezember 2024 und enthält Neuerungen sowohl im normativen als auch im wirtschaftlichen Bereich:

  • Einführung des Arbeitszeitkontos der Solidarität
  • Erstellung einer Karriereplanung
  • Bezahlte Freistellungen im Zusammenhang mit Covid-19
  • Änderungen im Bereich der unbezahlten Freistellungen
  • Änderungen im Bereich der Teilzeitarbeitsverträge
  • Einführung der Raiffeisenprämie
  • Anhebung der Essengutscheine
  • Verbesserung der Strafrechtschutzversicherung
  • Anhebung der Beiträge für den Gesundheitsfonds

Am 4. Dezember konnte hingegen der Landesergänzungsvertrag für die Beschäftigten der kleinen privaten Elektrowerke, der Fernheizwerke und Biogasanlagen der Autonomen Provinz Bozen erneuert werden. Der Vertrag, der rund 170 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betrifft, gilt bis zum 31. Dezember 2021. Auch hier sind Neuerungen sowohl im normativen als auch im wirtschaftlichen Bereich vorgesehen. Die wichtigsten Neuerungen betreffen:

  • Anhebung der bezahlten Freistellungen anstelle der Arbeitszeitverkürzung
  • Neuerungen im Bereich des Bildungsurlaubs
  • Änderungen im Bereich der Mutterschaft
  • Einführung einer neuen Kategorie bei den Einstufungen
  • Anhebung der Grundlöhne und die Zahlung eines Una-Tantum
  • Anhebung der Erfolgsprämien
  • Erhöhung der Zulagen für Kinder
  • Erhöhung der Beiträge für die Ergänzungsvorsorge