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Neue Regelung für Blindleistung in Kraft

Bei der Stromrechnung für Wechselstrom auf versteckte Kosten achten

Mit Beschluss 654/2015/R/eel der Stromregulierungsbehörde gilt seit 01.01.2016 eine neue Regelung für die Berechnung der Blindleistung. Betroffen davon sind alle Nichthaushaltskunden mit Stromanschlüssen in Mittel- und Niederspannung mit einer verfügbaren Leistung über 16,5 kW.

Blindleistung tritt in Wechselstromnetzen auf, wenn induktive Lasten, wie Motoren, Transformatoren oder herkömmliche Leuchtstoffröhren betrieben werden. Blindenergie verrichtet keine nutzbare Arbeit, sondern pendelt zwischen Verbraucher und Erzeuger hin und her und verursacht Verluste in den Verteilernetzen. Zur Abdeckung der Verluste werden Gebühren in Rechnung gestellt.

Seit Anfang des Jahres ist die Schwelle ab der für Blindenergie bezahlt werden muss neu. War bis 31.12.2015 ein Blindleistungsanteil von 50 % (cosphi 0,90) frei, so wird ab 01.01.2016 ab einem Blindleistungsanteil von 33 % (cosphi 0,95) eine Gebühr eingehoben. Als Bezug gilt die bezogene Energie in kWh (Wirkenergie), siehe Diagramm 1. Die Gebühren werden für die Zeitzonen F1 und F2 angewandt, in F3 (Nachtstunden von 23:00 - 07:00 Uhr, Sonn- und Feiertage) wird die Blindleistung nicht verrechnet.

Die Kosten der Blindenergie laut Tabelle zur Beschlussfassung

Tabella 4: Corrispettivi per prelievi di energia reattiva di clienti finali non domestici, connessi in bassa tensione con potenza disponibile superiore a 16,5 kW ed in media tensione

Fasce orarie

Anno 2016

Energia reattiva compresa tra il 33% ed il 75% dell'energia attiva

Energia reattiva eccedente il 75% dell'energia attiva

centesimi di euro/kVArh

centesimi di euro/kVArh

Punti di prelievo di clienti finali in media tensione

F1

0,247

0,319

F2

0,247

0,319

F3

0,000

0,000

Punti di prelievo di clienti finali in bassa tensione

F1

0,727

0,937

F2

0,727

0,937

F3

0,000

0,000

 

Blindleistung ist vermeidbar

Sie kann technisch kompensiert werden, womit keine Kosten mehr anfallen. Die Fachberatung Energie des Raiffeisenverbandes empfiehlt daher die Stromrechnungen über den Zeitraum von 12 Monaten auf evtl. verrechnete Blindleistung zu kontrollieren und bietet weitere Beratung in diesem Bereich an.