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Phishing-Betrug und Datenschutz

Die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) reicht Sammelklage gegen Finanzdienstleister Nexi ein. Am 2. Februar findet vor dem zuständigen Landesgericht in Mailand die erste Verhandlung statt und die Zulässigkeit der Klage entschieden. Nexi gilt als das größte Unternehmen für Zahlungsdienstleistungen in Italien, und verwaltet ca. 41,3 Millionen Zahlungskarten (Prepaid, Debit, Kreditkarten).

Wie die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) in einer Aussendung schreibt, wandten sich In den letzten Jahren zahlreiche Personen, die Opfer von Betrug bei Onlinezahlungen wurden, an die VZS. In vielen Fällen wurden die Zahlungen mit Kreditkarten, von Nexiausgestellt und verwaltet, durchgeführt.

Die Betrugsmasche ist in allen Fällen ähnlich: per E-M ail, SMS und Anruf können die Betrüger einen Code bzw. ein Password ergattern und online Zahlungen durchführen.

Die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) hat für viele Geschädigte einen Rekurs beim Schiedsgericht der Banca d‘Italia, dem Arbitro Bancario Finanziaro, kurz ABF, eingereicht. In den Rekursen vor dem ABF wurde unter anderem angeführt, dass Nexi eine Kunden-Authentifizierung mit nur einem Faktor durchführt: dies entspricht nicht dem Standard der europäischen Zahlungsdienstleistungsrichtlinie (PSD2-Richtlinie EU/2015/2366).

In den meisten Entscheidungen folgte der ABF den Ausführungen der VZS, und den Geschädigten wurden die entwendeten Beträge vollständig erstattet.

Leider gab es Fälle, bei denen der ABF den Ausführungen der VZS nicht gefolgt ist, auch wenn sich die Sachlage nahezu identisch darstellte. Damit auch diese Personen eine Rückerstattung erhalten, hat die VZS versucht, bei Nexi außergerichtlich eine gütliche Einigung zu erzielen. Andere Zahlungsdienstleister, darunter auch die örtlichen, fanden sich immer zu Verhandlungen bereit. Nexi hat unsere Anfrage recht lapidar abgelehnt. „Uns ist es immer ein Anliegen, die außergerichtlichen Möglichkeiten bis zur Neigung auszuschöpfen“ kommentiert VZS-Geschäftsführerin Gunde Bauhofer. „Wir haben uns mit vielen Unternehmen sehr erfolgreich an den Verhandlungstisch gesetzt, und Verbraucherrechte wiederherstellen sowie finanzielle Ansprüche regeln können. Da hier am Anfang absolut kein Entgegenkommen der anderen Partei festzustellen war, und wir davon ausgehen, dass wir nicht die einzigen Geschädigten vertreten, bot sich der Fall für eine neue „Class Action“ an“.

Bei einer Sammelklage entscheidet das Gericht einheitlich über eine Rechtsfrage oder einen Sachverhalt, die eine Vielzahl von Personen betreffen; die Teilnahme ist für die einzelnen Betroffenen kostenlos. Die VZS vermutet, dass viele Kunden und Kundinnen von Nexi durch diese Lücken bei der Kundenauthentifizierung einen Schaden erlitten haben. Somit bot sich die Einreichung einer echten Sammelklage nach Artikel 840 bis der Zivilprozessordnung als Lösungsversuch an.

„Jeder kann Opfer von Phishing werden, die Täter werden immer kreativer. Das europäische Recht bietet weitestmöglichen Schutz und muss auch in Italien korrekt umgesetzt werden“ meint RA Rodolfo Dolce der Kanzlei Dolce-Lauda abschließend.