Am 5. Juli trafen sich die Mitglieder der Genossenschaft im Raiffeisenhaus in Bozen zur ordentlichen Vollversammlung. Auf der Tagesordnung standen die Genehmigung der Geschäftsordnungen und eine ausführliche Information über das Verfahren zur Anerkennung als institutsbezogenes Sicherungssystem bei der Aufsichtsbehörde.
RA Alexander Gasser, RIPS-Gründungsobmann und zugleich Obmann der Raiffeisenkasse Bozen, nimmt dazu Stellung.
Herr Gasser, welche Aufgabe hat ein institutsbezogenes Sicherungssystem?
Alexander Gasser: Ein institutsbezogenes Sicherungssystem ist eine Art Haftungsgemeinschaft. Es hat die Aufgabe, drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten bei den angeschlossenen Instituten abzuwenden. Befindet sich ein Institut trotz Risikoüberwachung und Frühinterventionsmaßnahmen in einer Schieflage, wird es durch das Sicherungssystem gestützt. Das Sicherungssystem garantiert, dass ein Institut jederzeit alle seine Verpflichtungen erfüllen kann, insbesondere jene gegenüber seinen Kunden.
Wie kommen die Raiffeisenkassen zu einem institutsbezogenen Sicherungssystem?
Alexander Gasser: Im Rahmen der Reform der italienischen Genossenschaftsbanken hätten sich die Raiffeisenkassen zu einer Bankengruppe mit einer Aktiengesellschaft als Spitzeninstitut zusammenschließen müssen. Eine Änderung des Reformgesetzes im Dezember 2018 erwirkte eine Sonderregelung für Südtirol, und räumte den Raiffeisenkassen die Möglichkeit ein, anstelle einer lokalen Bankengruppe ein lokales institutsbezogenes Sicherungssystem zu gründen.
Die Südtiroler Raiffeisenkassen waren und sind der Ansicht, dass ein solches institutsbezogenes Sicherungssystem besser ihrer genossenschaftlichen Ausrichtung entspricht. Entsprechend teilten die Raiffeisenkassen der Aufsichtsbehörde mit, die im Gesetz vorgesehene Alternative zu nutzen und ein institutsbezogenes Sicherungssystem (IPS) einzurichten.