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Reform des Non-Profit-Bereichs in Kraft

Die italienische Regierung hat - gemäß entsprechendem Auftrag des Parlaments im Jahre 2016 - nun den Non-Profit-Bereich „Terzo settore“ gänzlich neu geregelt und harmonisiert. Das Reformgesetz ist seit 3. August in Kraft

Das Gesetz will dem Non-Profit-Bereich eine moderne, einheitliche und geordnete Gesamtregelung geben, ein gesamtstaatliches Einheitsregisters des Non-Profit-Bereichs (Registro unico nazionale del Terzo Settore), standardisierte und effiziente Verwaltungs- und Kontrollstrukturen sowie eine einheitliche und transparente steuerliche Regelung schaffen.

Die Reform betrifft in erster Linie die ehrenamtlich tätigen Organisationen, die Vereinigungen zur Förderung des Gemeinwesens, die Stiftungen sowie die Sozialunternehmen einschließlich der Sozialgenossenschaften, also jene Organisationen, die wichtige Leistungen für die Allgemeinheit im sozialen Bereich erbringen. - in Italien sind es rund 300.000 Organisationen mit einer Beteiligung von 6 Millionen Bürgern.

Neben einer Vereinheitlichung der steuerlichen Vorgaben enthält das Gesetz auch entsprechende steuerliche Erleichterungen sowie Maßnahmen, die Investitionen in diese Organisationsformen erleichtern bzw. ankurbeln sollen.

Der Staatssekretär für Arbeit und Sozialpolitik, Luigi Bobba dazu: "Wichtig ist es, Investitionsanreize für neue soziale Unternehmen zu schaffen, denn das Schaffen und Wachstum dieser Unternehmen ist in Hinblick auf die neuen Herausforderungen wie alternde Bevölkerung, Integration von Migranten, der Notwendigkeit zum lebenslangen Lernen u.a.m. sehr wichtig."

Im Raiffeisenverband beschäftigt sich eine eigene Projektgruppe mit der Thematik, um die Auswirkungen - sprich Chancen und Risiken - des Gesetzes auf die Raiffeisen-Genossenschaften zu eruieren und Dienstleistungen für die Beratung und Begleitung sozialer Unternehmen auf den Weg zu bringen.