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SEV: vorteilhafte Kostenparameter für Südtiroler Betriebe

SEV: Am 24. Mai hat die 10. Gesetzgebungskommission des Senats einen für Südtiroler Stromverteiler wichtigen Abänderungsantrag genehmigt.

Die 10. Gesetzgebungskommission des Senats (Industrie, Handel, Tourismus) hat in der vergangenen Woche einen vom SEV vorgeschlagenen und mit der Aufsichtsbehörde für Strom und Gas (AEEGSI) abgestimmten Abänderungsantrag verabschiedet.

Der Hintergrund: Seit mehreren Monaten setzt sich der SEV zusammen mit den Südtiroler Parlamentariern Hans Berger (Senat), Albrecht Plangger (Abgeordnetenkammer) und Karl Zeller (Senat) für die Befreiung kleiner und mittlerer Energieversorger vom so genannten unbundling funzionale ein. Laut einem Beschluss der AEEGSI aus dem Jahr 2015 müssen Energieversorger die Geschäftsbereiche Produktion, Trading und Verteilung – organisatorisch und funktional – voneinander trennen. In Südtirol sollte diese Regel ab dem 1. Juli 2017 in Kraft treten. 

Der SEV möchte Betriebe mit weniger als 25.000 angeschlossenen Kunden mit einer De-Minimis-Klausel vor diesem aufwändigen und kostspieligen Verfahren schützen. Senator Hans Berger legte im Jänner 2016 einen entsprechenden Abänderungsantrag vor, der die vom SEV geforderte De-Minimis-Klausel in ein gesetzvertretendes Dekret aus dem Jahr 2011 einfügt, mit dem Italien mehrere europäische Richtlinien in nationales Recht umsetzt und das die Grundlage für die AEEGSI-Vorgabe ist.

Am 24. Mai wurde der Abänderungsantrag in der Gesetzgebungskommission verabschiedet. Damit sind Verteilerbetriebe mit 25.000 Kunden vom unbundling funzionale befreit. Nach der Beratung im Plenum des Senats wird der Abänderungsantrag an die Abgeordnetenkammer weitergeleitet. 

Der von der Gesetzgebungskommission des Senats angenommenen Text sieht vor, dass bei Verteilerbetrieben mit weniger als 25.000 Kunden in Zukunft der so genannte parametrische Tarif angewendet wird, der die Anerkennung von außergewöhnlichen Betriebskosten bei der Erstellung der Stromrechnungen für die Endkunden regelt.

Erstes Treffen der Arbeitsgruppe zur Neubestimmung des Tarifs

Am vergangenen Mittwoch fand im Mailänder Sitz der AEEGSI ein erstes Treffen der Arbeitsgruppe zur Neubestimmung des parametrischen Tarifs statt. Mit dabei waren der italienische Gemeindeverband ANCI, der Branchenverband der italienischen Stromproduzenten und Stromverteiler Utilitalia – und der SEV. 

Dabei legte der SEV der AEEGSI ein eigenes Positionspapier vor. Demnach sollen Stromverteiler mit weniger als 100.000 Kunden besondere Kostenfaktoren wie etwa die geographische Lage, das Klima, die Zweisprachigkeit oder eine niedrige Kundenkonzentration im ländlichen Raum bei der Tarifgestaltung geltend machen können. Die Aufsichtsbehörde zeigte für diese Forderungen Verständnis und hat in ihrer eigenen Beschlussvorlage bereits – für Südtiroler Betriebe vorteilhafte – Kostenparameter wie die Geographie, die Besiedlungsdichte oder die durchschnittlich nachgefragte Strommenge eingefügt.