I contenuti di questa pagina sono disponibili solo in lingua tedesca

Sozialgenossenschaften tauschen sich aus

Der 3. Sektor, Einheitsregister und der Fachkräftemangel für Organisationen im Sozialbereich waren Themen im jüngsten Koordinierungsausschuss für Sozialgenossenschaften.

Der Koordinierungsausschuss für Sozialgenossenschaften setzt sich für die Interessen der Sozialgenossenschaften ein. Hier treffen sich Vertreterinnen und Vertreter des Raiffeisenverbandes und der Sozialgenossenschaften regelmäßig, um die Anliegen im sozialen Bereich zu erheben und voranzubringen, so auch am 25. Mai in Bozen. Verbandsobmann Herbert Von Leon begrüßte die Anwesenden und leitete auf den ersten Tagesordnungspunkt über. Vizedirektor Christian Tanner veranschaulichte die sektorspezifischen Neuerungen und erwähnte unter anderem eine Aussprache mit Landesrätin Deeg zur Gehälteranspassung und der Festlegung eines variablen Lohnelements für die Mitarbeitenden in der Kleinkindbetreuung.

Anschließend kamen die Vertreterinnen und Vertreter der Genossenschaften zu Wort. Ursula Thaler berichtete über die Tätigkeit des Sozialbeirates. Das Thema Beiträge, Fachkräftemangel und Welfare wurden von den Vertreter*innen der Sozialgenossenschaften angesprochen. Nach wie vor gäbe es im sozialen Bereich einen, mit der geltenden Impflicht zusammenhängenden, Fachkräftemangel vor allem bei Genossenschaften im Bereich der Kleinkindbetreuung und Altenpflege. Mit Unterstützung des Raiffeisenverbandes solle dieses Thema auch auf politischer Ebene vorangebracht werden. Insgesamt waren sich die Anwesenden darin einig, dass die Beziehung mit den öffentlichen Institutionen verbessert werden könnte.

Karl Heinz Weger, Bereich Unternehmensentwicklung beim Verband, stellte den Nachhaltigkeitsbericht vor und erläutert die übergeordneten Ziele und die damit verbundenen messbaren Maßnahmen. Detailliert ging er auf den entsprechenden Kriterienkatalog für die Lieferantenbewertung und den Stand der Umsetzung der Maßnahmen ein.

Andreas Mair am Tinkhof, Leiter des Bereichs Schutz und Förderung des Genossenschaftswesens, informierte die Anwesenden über den Mutualitätsfonds. Aufgrund des Art. 11 Gesetz Nr. 59/92 ist jede Genossenschaft verpflichtet, 3% des ausgewiesenen Gewinnes an den von ihrem Vertretungsverband eingerichteten Mutualitätsfonds abzuführen. Damit werden Gründungen von neuen Genossenschaften unterstützt, aber auch die bestehende Genossenschaften - zum Beispiel bei der Ausbildung von Führungskräften oder Investitionen.

Mitgliederbetreuerin Gloria Dolliana brachte weitere aktuelle Themen ein, wie den aktuellen Stand der Arbeitsgruppe Aequitas - Gleichstellungsaktionsplans Südtirol, Entwicklung von Seniorengenossenschaften, Sozialbilanz 2021, Ausbildung Pflegekräfte und RUNTS und die 5 Promille.

Judith Vonmetz, Geschäftsführerin der Sozialgenossenschaft Tagesmütter gab ihre Kündigung bekannt und unterstrich, dass die Genossenschaft weiterhin Mitglied im Koordinierungsausschuss der Sozialgenossenschaften bleiben wird.

Zum Abschluss bedankten sich der Obmann und Vizedirektor des Raiffeisenverbandes bei den Vertreterinnen und Vertretern der Sozialgenossenschaften für die gute Zusammenarbeit.