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Territoriales Lohnelement für Sozialgenossenschaften

Im Raiffeisenhaus Bozen wurde kürzlich ein Abkommen zum territorialen Lohnelement für Sozialgenossenschaften, die den Kollektivvertrag für Sozialgenossenschaften zur Anwendung bringen, unterzeichnet.

Anfang Dezember haben die lokalen Genossenschaftsverbände (Raiffeisenverband, Legacoopbund, Confcooperative Bozen/Federsolidarietà, A.G.C.I.) und die Gewerkschaftsorganisationen (ASGB, SGBCISL, CGIL-AGB, UIL-SGK) im Raiffeisenhaus Bozen ein Abkommen zum territorialen Lohnelement für die Beschäftigten in den Sozialgenossenschaften des Landes unterzeichnet.

Das territoriale Lohnelement (elemento retributivo territoriale ERT) wird zum einen auf Grundlage positiver wirtschaftlicher Entwicklungen im Sektor der Sozialgenossenschaften und zum anderen auf die Präsenz der Mitarbeiter in den jeweiligen Unternehmen berechnet.

Pro Mitarbeiter und Jahr kann das territoriale Lohnelement bis zu maximal 200 Euro betragen.

Das Abkommen sieht aber auch Schutzklauseln vor, die es Sozialgenossenschaften im Falle von wirtschaftlichen und finanziellen Schwierigkeiten ermöglichen, die Auszahlung zu reduzieren oder auszusetzen.
Die erste Auszahlung des territorialen Lohnelements bezieht sich auf  das Bezugsjahr 2015.