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Tourismusorganisation: Verein oder Genossenschaft?

Tourismusorganisationen in Südtirol sind traditionell als Verein organisiert. Sie unterstützen ihre freiwilligen Mitglieder im Service für Touristen, bei der Datensammlung oder bei der Organisation von Veranstaltungen und anderen Initiativen. Das soll sich schon bald ändern.

Künftig werden die Tourismusstrukturen in Südtirol neu geordnet, dies wurde mit der Reform 2016 in die Wege geleitet und soll im Jahr 2017 durch ein neues Gesetz geregelt werden. Dabei wird es voraussichtlich zu Zusammenschlüssen der bestehenden kleineren Tourismusvereine zu größeren, auch übergemeindlichen Verwaltungseinheiten kommen. Auf diese Weise sollen Synergien genützt und der Service für Mitglieder und Kunden verbessert werden.

Derzeit gibt es in Südtirol 86 Tourismusorganisationen. Alle vom Land anerkannten lokalen und übergemeindlichen Tourismusorganisationen sind wiederum zum Landesverband der Tourismusorganisationen (LTS) zusammengeschlossen. Insgesamt sind das derzeit 77 Tourismusvereine und 10 übergemeindliche Tourismusverbände.

Zwei dieser Tourismusvereine, der Tourismusverein von Brixen und jener von Ratschings, haben sich vor kurzem dazu entschlossen ihre Unternehmensform zu ändern und eine Genossenschaft zu gründen. Warum es zu dieser Entscheidung kam, erklärt Werner Zanotti, der Geschäftsführer der Brixen Tourismus Genossenschaft im Interview: "Unser Verein ist in den letzten Jahren beträchtlich gewachsen, wir haben die Einnahmen verdoppelt und sind dadurch als Verein immer wieder an unsere Grenzen gestoßen."

Die Entscheidung für die Gründung einer Genossenschaft fiel den Mitgliedern des Tourismusvereins Brixen leicht. Dabei ging es in erster Linie um die Frage der persönlichen Haftung und um steuerliche Überlegungen und Risiken. Werner Zanotti: "Für uns hat die Genossenschaft eindeutige Vorteile, was den Umgang mit Mehrwertsteuer angeht. So können wir jetzt beim Neubau unseres Geschäftssitzes in Brixen die Mehrwertsteuer absetzen. Das geht als Verein nicht. Da können wir die Umsatzsteuer im Einkauf nicht wieder beim Staat geltend machen."

Auch in Bezug auf die Haftungsfrage hat die Unternehmensform Genossenschaft große Vorteile: die Mitglieder haften nur mit dem Geschäftsanteil und nicht uneingeschränkt. Nach außen gibt es für die einzelnen Mitglieder keine Veränderung. Sie verfügen als Genossenschaftsmitglied über Genossenschaftsanteile anstelle der Mitgliedsquote als Vereinsmitglied. Einen Unterschied gibt es in der internen Organisation betont Zanotti: "Die Führung der Buchhaltung für eine Genossenschaft ist wesentlich komplexer. So müssen wir nun bei sämtlichen Veranstaltungen auch Registrierkassen verwenden wo wir bisher auch Pauschal abrechnen konnten."

Karl Heinz Weger, Leiter der Hauptabteilung Waren und Dienstleistungen im Raiffeisenverband kennt die Situation der Tourismusvereine und sieht in der Unternehmensform Genossenschaft ein großes Potential für Tourismusorganisationen. Auch aus seiner Sicht geht es bei der Frage zur Umwandlung der Vereinsform in eine Kapitalgesellschaft immer um die Frage der persönlichen Haftung der Verwalter und um steuerliche Überlegungen und Risiken. Weger: "Sobald Vereine gewohnheitsmäßig gewerbliche und somit gewinnorientierte Tätigkeiten ausüben, sind sie steuerrechtlich nicht mehr in Ordnung, da ein Verein eigentlich nur eine Tätigkeit zugunsten der Vereinsmitglieder ausüben darf."

Weger zufolge stellen der steigende Wettbewerbsdruck und die zunehmende Professionalisierung im Tourismus und die ständig wachsenden Ansprüche und Erwartungen der Gäste die Tourismusorganisationen vor neue wirtschaftliche und organisatorische Herausforderungen, die letztlich zu einer Neuordnung der Tourismusstrukturen führen wird. Und dabei wird es sicherlich noch mehr Tourismusvereine geben, die ihre Unternehmensform verändern und eine Genossenschaft gründen, ist man im Raiffeisenverband überzeugt.

Unterschied zwischen Kapitalgesellschaft und Verein:

Kapitalgesellschaft:

  1. Die Haftung ist auf das Stammkapital begrenzt.
  2. Es gibt kaum Einschränkungen hinsichtlich der Tätigkeitsausübung.
  3. Bietet viele Möglichkeiten der Kooperation mit anderen Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen einzugehen.

Verein:

  1. Persönliche Haftung der Verwalter
  2. Wirtschaftlich (interessante) Geschäftsbereiche müssen oft ausgelagert werden.
  3. Vereine müssen stets darauf achten, dass sie nicht gewohnheitsmäßig gewerbliche Tätigkeiten ausüben und somit ihren Status in rechtlicher Hinsicht gefährden.

Genossenschaft:

Die Rechtsform der Genossenschaft stellt eine Organisations- und Kooperationsform dar, die die Vorteile sowohl der Kapitalgesellschaft wie auch des Vereins vereint, nämlich die Haftungsbeschränkung für die Mitglieder sowie das Stimmrecht unabhängig von der Anzahl seiner eingezahlten Anteile (Pro-Kopf-Stimmrecht).

Eventuelle Nachteile sind die Tatsache, dass es für Gemeinden, Stiftungen und ähnliche Organisationen schwierig ist, an Unternehmen - und damit auch an Genossenschaften - Beiträge auszuschütten. Außerdem besteht die Pflicht, im Falle der Erwirtschaftung von Gewinnen drei Prozent derselben dem Mutualitätsfond zu überweisen. Und im Falle einer Auflösung dürfen die bestehenden Reserven nicht auf die Mitglieder aufgeteilt werden, sondern fallen dem Mutualitätsfond zu.