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Tourismusvereine als Genossenschaften

Derzeit gibt es in Südtirol 76 Tourismusvereine, die sich als Schnittstelle zwischen Touristen und Dienstleistern um die Belange vor Ort kümmern. Bisher wurden die meisten als Vereine geführt. Jetzt steht bei vielen eine Umwandlung der Unternehmensform an. Warum die Genossenschaft die ideale Form für Tourismusorganisationen ist.

Sie verwalten Buchungen, vermitteln touristische Angebote und kümmern sich um eine entsprechende Orts- und Strukturpflege: die Tourismusvereine. Sie sind meist ein Zusammenschluss von Beherbergungsbetrieben, den Betreibern von Aufstiegsanlagen und Skischulen, Berg- und Skiführern, Dienstleistern, Kaufleuten und Handwerkern. Also all jenen, die unmittelbar vom Tourismus profitieren und daran interessiert sind, dass sich das Angebot, die Infrastruktur und das Ortsbild tourismusgerecht entwickeln und erhalten.

Tourismusvereine in Südtirol sind  durch das  Landesgesetz  Nr. 15 vom 19. September 2017 geregelt. Demzufolge können sie die Rechtsform eines Vereins oder einer Genossenschaft einnehmen. Auf jeden Fall aber müssen die bestehenden Tourismusvereine und Tourismusgenossenschaften innerhalb 2019 ihre Statuten anpassen. Die Frage nach der Rechtsform steht bei vielen Vereinen auch deshalb an, weil das das steuerliche Pauschalsystem für die gewerblichen Einnahmen  (Gesetz Nr. 398/1991) für die Tourismusvereine ab 2020 oder 2021 abgeschafft wird.

Markus Fischer, Leiter der Hauptabteilung Steuerrecht beim Raiffeisenverband Südtirol, der das Thema vor kurzem im Rahmen einer Fachtagung vorgestellt hat, meint dazu: „Die Wahl der Rechtsform ist eine wichtige Entscheidung, die jetzt im Jahr 2019, aber auch später vorgenommen werden kann. Wenn ich jedoch den Verein in eine Genossenschaft umwandle, muss ich jetzt aktiv werden.“

Fischer ist davon überzeugt, dass die Unternehmensform Genossenschaft viele Vorteile hat, vor allem wenn es um die Rechtssicherheit geht. Die Umwandlung in eine Genossenschaft ist ihm zufolge vor allem für größere Tourismusvereine empfehlenswert, da bestimmte Tätigkeiten über die Vereinsaktivität hinausgehen. Letztlich muss jedoch jede Tourismusorganisation für sich abwägen, welches der richtige Weg für sie ist.

Genossenschaft: mehr Rechtssicherheit

Die Unternehmensform Genossenschaft ist eine Kapitalgesellschaft und im Zivilgesetzbuch klar geregelt. Demnach übt eine Genossenschaft unternehmerische, also gewerbliche Tätigkeiten aus. Sie versorgt ihre Mitglieder mit Dienstleistungen und verfolgt andere Zielsetzungen als Vereine in ihrer institutionellen Rolle und mit ihren ideellen Zielen. Die Mitglieder der Genossenschaft sind gleichzeitig Miteigentümer (Kapitalgeber), Entscheidungsträger (Vollversammlung) und Geschäftspartner (Kunden).

In den letzten Jahren sind die Herausforderungen des Marktes gestiegen und die juridische Situation ist für alle komplexer geworden. Mittlerweile müssen Vereine steuertechnisch streng zwischen gewerblichen und institutionellen Aufgaben unterscheiden. Fischer: „Das Vereinskleid passt einfach nicht mehr für viele Aufgaben, die eine Tourismusorganisation vor Ort macht. Da stoßen Vereine an ihre Grenzen, denkt man nur an die Organisation von Festen, Sponsorleistungen, individuelle Beratungen oder Werbeaktionen.“

Ein besonderes Merkmal einer Genossenschaften ist, dass sich die Tätigkeit auf die Förderung der Mitglieder ausgerichtet und keine Gewinnabsicht dahinter steckt. Daher muss sie Gewinne kaum versteuern. Darüber hinaus sind bei der Genossenschaft per Gesetz alle Erlöse gewerblich. Es gibt also keine buchhalterische Trennung zwischen institutioneller und gewerblicher Tätigkeit.

Vorteile gibt es auch im Bereich der Mehrwertsteuer: Eine Genossenschaft kann – im Gegensatz zum Verein - bei Investitionen die Mehrwertsteuer verrechnen. Fischer: „Stehen große Investitionen an, ist es naheliegend die Rechtsform Genossenschaft zu wählen.. Für den Verein sind Mehrwertsteuern Kosten.“

Markus Fischer, Leiter der Hauptabteilung Steuerrecht im Raiffeisenverband Südtirol,  fasst die wichtigsten Merkmale einer Genossenschaft zusammen:

  • Veränderliches Kapital
  • Prinzip der offenen Tür
  • Gleichbehandlung der Mitglieder
  • Ein Kopf – eine Stimme
  • Unaufteilbarkeit der Rücklagen
  • Soziale Verantwortung – territorial verwurzelt

Verein oder Genossenschaft?

Die Frage der Unternehmensform hängt von vielen Dingen ab, in erster Linie jedoch geht es um die Rechtssicherheit. Tourismusvereine, die sich dafür entscheiden in eine Genossenschaft umzuwandeln, können Mitglied im Raiffeisenverband Südtirol werden und zahlreiche Dienstleistungen wie steuer- und arbeitsrechtliche Beratung, Buchhaltung u.a. in Anspruch nehmen. Der Genossenschaftsverband berät außerdem alle Vereine, die eine Umwandlung in eine Genossenschaft in Erwägung ziehen.