I contenuti di questa pagina sono disponibili solo in lingua tedesca

Verpflichtende Sozialbilanz kommt

Die verpflichtende Sozialbilanz, die Covid-Situation, die betrieblichen Wohlfahrtsleistungen und eine neue Vergabeform für Aufträge waren einige der Themen im Koordinierungsausschuss der Sozialgenossenschaften.

Der Koordinierungsausschuss für Sozialgenossenschaften fördert den Informationsaustausch unter den Sozialgenossenschaften und hilft, ihre Kräfte zu bündeln. Dass dies derzeit besonders wichtig ist, betonte Verbandsobmann Herbert Von Leon Mitte März beim Online-Meeting der Sozialgenossenschaften: „Die Schwierigkeiten der Sozialgenossenschaften aufgrund des Covid-19-Notstandes halten an. Dennoch ist es dem Raiffeisenverband gelungen, viele Unterstützungsmaßnahmen in die Wege zu leiten.“

Auch Christian Tanner, Vizedirektor und Leiter des Bereichs Personal & Arbeitsrecht, nahm Bezug auf die aktuelle Situation: „Die Sozialgenossenschaften leiden unter der herrschenden Unsicherheit und der fehlenden Planbarkeit. Es gelingt ihnen, die Situation jedoch bestmöglich zu managen.“

Die Vertreter der Sozialgenossenschaften gaben Einblick in ihre aktuelle Situation. Diesbezüglich betonten sie bei der Sitzung die Bedeutung der Zusammenarbeit besonders in der aktuell schwierigen Zeit und bedankten sich beim Raiffeisenverband für die gute und kontinuierliche Unterstützung. Gleichzeitig wurde unterstrichen, wie wichtig es sei, die Tätigkeit der Sozialgenossenschaften noch sichtbarer für die Öffentlichkeit zu machen.

Schulung zur Sozialbilanz

Das Sichtbarmachen dessen, was Sozialgenossenschaften leisten, kommt durch die Neuauflage des Kodex für den Dritten Sektor per Gesetz: ab 2020 ist die Erstellung einer Sozialbilanz für alle Sozialgenossenschaften verpflichtend. Darin steht nicht nur das, was eine Genossenschaft während des Jahres macht, sondern auch der errechnete „erwirtschaftete“ soziale Mehrwert. Petra Bisaglia, Mitgliederbetreuerin für Sozialgenossenschaften im Raiffeisenverband:„Sozialgenossenschaften erbringen - jenseits ihrer Kerntätigkeit - ein Vielfaches an gesellschaftlichen Mehrwert. Wenn eine Sozialgenossenschaft des Typs B beispielsweise fünf Personen anstellt und in die Arbeitswelt integriert, so ist die Betreuung und Unterstützung dieser Menschen nur ein Aspekt. Mit jedem Schritt in Richtung Selbstständigkeit verringert sich bei Personen mit psychischen oder gesundheitlichen Problemen nachweislich der Bedarf an Therapie, Medikamenten oder Krankenhausaufenthalten. Daraus ergeben sich Kosteneinsparungen für das Gesundheitswesen und eine deutliche Entlastung für das familiäre Umfeld. Petra Bisaglia sprach auch vom Social Impact, der von den Sozialgenossenschaft ausgeht.

Für die Genossenschaften gibt es inzwischen eine digitale Plattform, die ab Ende März zur Verfügung steht. Hier können die Mitgliedsgenossenschaften ihre Daten zur Sozialbilanz eingeben, einfach, individuell und gesetzeskonform. Eine entsprechende kostenlose Schulung, organisiert vom Raiffeisenverband, ist für den 24. März vorgesehen.

Neue Form der Vergabe

Ein für Genossenschaften interessanter Gesetzesentwurf wird derzeit in der Regionalkommission diskutiert. Es geht um eine neue Form der Vergabe und um die bessere Zusammenarbeit zwischen privaten und öffentlichen Körperschaften. Christian Tanner: „In einem zentralen Artikel des Kodex für den Dritten Sektor geht es um die Begriffe wie „coprogettazione“ und „coprogrammazione“. Das heißt, dass Vertreter von sozialen Organisationen künftig bereits im Vorfeld der Sozialplanung miteinbezogen werden. Bisher erfolgte die Beauftragung von Sozialgenossenschaften anhand der jeweiligen Dienstleistung, ganz klassisch über Vergabeverfahren oder finanzielle Beträge. Mit dem neuen Gesetz möchte man sicherstellen, dass Projekte, Dienste und Dienstleistungen an der Basis entstehen, nahe am Bedarf der Interessensgruppen. Die neue Vergabeform bringt außerdem mehr Kontinuität, weil Aufträge auch für längere Zeiträume vergeben werden, ein weiterer Vorteil für Klienten und Organisationen. In Südtirol muss sich diese neue Vergabeformen erst durchsetzen.

Auf großes Interesse der Teilnehmer stieß auch das vonChristian Tanner präsentierte Projekt Welfare Aziendale, das Unternehmen interessante steuerrechtliche Vorteile bringt: „Statt einer Geld-Prämie können Mitarbeiter künftig Leistungen „auswählen“, darunter auch – wenn es nach dem Verband geht – Dienste von Sozialgenossenschaften, Beratungs- und Therapieangebote für Kinder und Jugendliche oder Einkaufsgutscheine von Mitgliedsgenossenschaften wie den Weltläden. Tanner: „Damit können lokale Kreisläufe geschlossen werden - ganz im Sinne unserer DNA.“ Im Moment wird noch mit den Gewerkschaften verhandelt.

Weitere Themen des Koordinierungsausschusses bildeten die Themenschwerpunkte für das laufende Jahr, die aktuellen Hilfsmaßnahmen und die Weiterführung des Monitoring-Projektes für Genossenschaften.

Verbandsobmann Herbert Von Leon unterstrich abschließend die Unterstützung des Raiffeisenverbandes: „Wo wir helfen können helfen wir gerne, vieles geht allerdings aus den verschiedensten Gründen oft nur langsam und mit Geduld voran.“

Dem Koordinierungsausschuss der Sozialgenossenschaften im Raiffeisenverband gehören neben Renate Haller (Seniorenheim Villa Karolina), Ursula Thaler (SG Humanitas), Sigrid Regensberger, (SG VergissMeinNicht), Judith Vonmetz (SG Tagesmütter), Stefan Hofer (SG Coccinella), Karin Schölzhorn (SG Mit Bäuerinnen lernen - wachsen – leben) und Hans Schwingshackl (Weltladen Twigga) an; neu in diesem Gremium sind Alexandra ReicheggerEOS, Ingrid Mair (Waldkinder Lichtenstern) und Alberto Gittardi (Sozialgenossenschaft Alpenhilfe). Bis auf einen Platz ist der Koordinierungsausschuss nun wieder vollzählig.